Die Police ist keineswegs ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für alles, was irgendwie mit Anwalt oder Gericht zu tun habe, so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). Was sie aber im Idealfall tut: bei einem Rechtsstreit die Kosten der Versicherten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung übernehmen - und zwar immer nur für den jeweils versicherten Bereich. Darunter fallen laut Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor allem das Honorar für den eigenen Anwalt sowie die Verfahrenskosten für Gericht, Zeugenauslagen und Sachverständigengutachten. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, schließt das auch die Kosten der Gegenseite ein.
„Was aber genau übernommen wird, regeln der jeweilige Tarif und die Bedingungen“, sagt Rehberg. Nicht selten komme es so zu allerlei Ausschlüssen. „Teils trägt die Versicherung nur die Kosten des Gerichtsverfahrens und nicht die vorgerichtlichen Kosten - vor allem im Bereich des Steuer- und Sozialrechts.“
Nicht zuletzt deshalb betrachten Verbraucherschützer und BdV eine Rechtsschutzversicherung als nicht zwingend notwendig. „Wir raten dazu, vorrangig existenzbedrohende Gefahren wie das Krankheits-, Haftpflicht- und Erwerbsrisiko abzusichern“, sagt Rehberg. „Für die weniger bedrohlichen Risiken wie rechtliche Streitigkeiten sollten lieber Rücklagen gebildet werden.“ Es gebe aber Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher den Abschluss einer solchen Police trotzdem in Erwägung ziehen können: „Für einen Wohnrechtsschutz zum Beispiel, wenn man einen älteren, günstigen Mietvertrag oder einen schwierigen Vermieter hat“, so Rehberg.
Ebenso könnten bei Vielfahrern der Verkehrsrechtsschutz oder ein Privat- oder Vertragsrechtsschutz beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Dann aber sollte man sich vor Vertragsunterzeichnung genau überlegen, welchen Bedarf man hat und nur solche Verträge unterzeichnen, die für die persönliche Situation sinnvoll seien, sagt Frenz. Manche Versicherungen schließen gewisse Dinge auch aus, sagt Rehberg. In Basistarifen seien vor allem häufig auftretende und kostenintensive Streitigkeiten ausgeschlossen, wie sie etwa bei der Planung und dem Bau einer Immobilie vorkommen Grund: könnten. Der „Bauverzögerungen und Mängel bergen erhebliches Streitpotenzial und bringen teils hohe Kosten mit sich.“ Allerdings können Spezialtarife dieses Risiko abdecken. Weitere Ausschlüsse bestünden mitunter für Schadenersatzansprüche, Streitigkeiten innerhalb der Familie und im Zusammenhang mit Kapitalanlagen.
Gut zu wissen: Nicht für jede Rechtsstreitigkeit ist wirklich ein Rechtsschutz notwendig. So schützt zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung, wenn man jemand anderen schädigt und von der geschädigten Person auf Schadenersatz verklagt wird.
dpa