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Für Kommunen sind es unverzichtbare Daten, die der Zensus 2021 bringt. Mehr Menschen als 2011 werden befragt. Kooperation diene ihrem ureigensten Interesse, meint der Städtetag.

Stuttgart (dpa/lsw) Beim Zensus 2021 werden deutlich mehr Baden-Württemberger nach ihren persönlichen Verhältnissen befragt als 2011. Damals wurden die Daten von 1,1 Millionen Männern, Frauen und Kindern in Haushaltsstichproben erfasst, beim nächsten Mal werden es laut Städtetag 1,6 Millionen sein. Das sind dann rund 15 Prozent der Bevölkerung oder etwa jeder siebte Einwohner.

Der Grund: Wegen der 350 kommunalen Zensusklagen bundesweit, davon alleine 144 in Baden-Württemberg, werden beim Zensus 2021 neben dem Abgleich mit dem Melderegister Stichproben von zehn Prozent der Haushalte in allen Städten und Gemeinden vorgenommen. 2011 wurden Stichproben erst ab einer Einwohnerzahl von 10 000 erhoben. «Jetzt werden alle Kommunen gleich behandelt», sagte Verbandsdezernent Norbert Brugger der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Im Jahr 2011 hatte es Verzerrungen zuungunsten großer Städte gegeben.

Alle Kommunen müssten ein Interesse haben, ihre Einwohner vollständig zu erfassen, sagte Brugger. Denn ein nicht gezählter Einwohner hat beim Zensus 2011 nach Berechnungen des Städtetages auf zehn Jahre zu 100 000 Euro geringeren Finanzzuweisungen des Landes geführt. «Land und Kommunen brauchen korrekte Daten, um den Menschen die richtigen Leistungen am richtigen Ort und im richtigen Umfang anbieten zu können», unterstrich Brugger.

Zwar sind es noch mehr als eineinhalb Jahre bis zur Erhebung von Bevölkerungszahl, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, aber die Kommunen müssen in ihren herbstlichen Haushaltsverhandlungen die Mittel dafür berücksichtigen. Der Städtetag beziffert die Gesamtkosten vorläufig auf mindestens 43 Millionen Euro - 42 Prozent mehr als 2011. Brugger fügte hinzu: «Wenn wir ein besseres Ergebnis als 2011 haben wollen, müssen wir mehr in die Erfassung investieren.»

Dazu zählen die Entschädigungen für Tausende ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die am Stichtag 16. Mai 2021 von Haustür zu Haustür ziehen. Daran sollte man nicht sparen, betonte der Verband. Mitte Oktober beginnen die Verhandlungen mit dem Land über die Finanzierung des Zensus.

Die Frageliste bei der Erhebung reicht vom Alter über die Staatsangehörigkeit und den Familienstand bis zur Frage, ob jemand zur Miete oder in den eigenen vier Wänden wohnt. Migranten werden unter anderem nach dem Geburtsland, Beruf, Bildungsabschluss und der Anzahl der Personen im Haushalt gefragt. Die Daten sind für die Kommunen wichtige Grundlage etwa für die Planung von Kindergärten, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und für die Ausweisung von Wohngebieten. Deshalb ist es nach Auffassung des Städtetages das ureigenste Interesse der Menschen, an der Befragung teilzunehmen.