Stuttgart (red) - Am 21. August 2007 wurde Yvan Schneider brutal ermordet. Ein Fall, der aufgrund der grausamen Vorgehensweise bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Die zwei Haupttäter wurden damals zu höchstmöglichen Jugendstrafen von jeweils zehn Jahren verurteilt. Für den einen ist die Haft seit Dienstag beendet, den anderen hält die Staatsanwaltschaft noch immer für sehr gefährlich.

Der 19 Jahre alte Yvan Schneider wurde an dem besagten August-Abend von einer 16-Jährigen zunächst auf einen Feldweg gelockt. Dort lauerten ihm zwei junge Männer auf, die ihn mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und anschließend mit Tritten getötet haben. Damit leider nicht genug: Mit einem Komplizen brachten sie ihn in eine Lagerhalle und später in eine Wohnung, um ihn zu zerstückeln, in Gefäße einzubetonieren und letztlich im Neckar zu versenken. Auslöser für die Tat war die krankhafte Eifersucht von Deniz E., einer der Haupttäter.

Seit dem sogenannten Zementmord sind mittlerweile knapp zehn Jahre vergangenen. Der heute 28-Jährige ist nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe am Dienstag in die Psychiatrie nach Weissenau verlegt worden. Das teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gestern mit. Grundlage sei eine parallel mit dem damaligen Urteil verfügte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, die zeitlich nicht befristet sei. Gegen diese Maßnahme hatte Deniz E. im Juni beim Oberlandesgericht eine Beschwerde eingereicht. Ob sein Antrag Erfolg hat, muss das Landgericht Pforzheim entscheiden - dorthin wurde die Entscheidung zurückverwiesen. Dazu werde ein psychiatrische Gutachten in Auftrag gegeben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat parallel dazu die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen den heute 28-Jährigen beantragt. „Wir halten ihn nach wie vor für gefährlich“, so ein Sprecher. Ob die Einschätzung der Staatsanwaltschaft richtig ist oder Deniz E. freigelassen werden kann, muss letztlich das Stuttgarter Landgericht entscheiden.

Auf freiem Fuß ist indes bereits die junge Frau, die das Opfer auf die Wiese gelockt hatte. Sie wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer Angeklagter musste wegen Strafvereitelung für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.