Der Handel mit Hunden kann ein lukratives Geschäft darstellen. Unseriöse Händler verstoßen dabei oftmals gegen Tierschutzgesetze. Foto: G. Metz

Stuttgart – Videos von jungen Hunden, die tollpatschig durch die Gegend laufen, werden in sozialen Netzwerken und auf Videoportalen millionenfach angeklickt. Kein Wunder: Sie sind niedlich. Ein Faktor, den sich zunehmend Banden aus Osteuropa zunutze machen. Im Internet bieten sie „Wühltischwelpen“ an. Das Veterinäramt der Stadt Stuttgart warnt ausdrücklich vor dem Kauf solcher Tiere.

Meistens handeln die Betrüger online mit sogenannten „Moderassen“. Also mit Chihuahuas, Französischen Bulldoggen, Möpsen, Golden Retrievern und Labradoren. Unter tierschutzwidrigen Umständen leben die Hündinnen und ihre Welpen in Scheunen, Ställen oder sonstigen Anlagen. Das einzige Ziel des Hinterhof-Hundehandels ist es, schleunigst für möglichst viel Nachwuchs zu sorgen und so den Gewinn zu maximieren, die Entwicklung des Jungtiers spielt keine Rolle. „Daher werden die Welpen viel zu früh von der Mutter getrennt und dann meist auf illegalem Weg nach Deutschland eingeschleust und verkauft werden“, sagt die städtische Tierärztin Anna Laukner. In beiden Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Angeboten werden diese Hunde, die nur eine unzulängliche Sozialisation durchlaufen haben, über Internet-Anzeigen auf den einschlägigen Portalen. Dabei werde dem Käufer oft „vorgegaukelt“, dass es sich um liebevolle Familienzuchten handelt. Vor dem Kauf solcher „Wühltischwelpen“ warnen sowohl die Bundestierärztekammer, der Verband für das Deutsche Hundewesen, viele Tierschutzverbände wie der Deutsche Tierschutzbund und etliche andere Vereinigungen.
„Leider gibt es immer noch Interessenten, die sich auf diese Weise einen Welpen übers Internet bestellen“, so Laukner. Die Übergabe finde teilweise auf einem Parkplatz statt. „Gewissermaßen aus dem Kofferraum – dies sollte immer ein Alarmsignal sein.“ Teilweise würden die Banden aber auch Wohnungen anmieten, in denen sie die Käufer dann zur Präsentation der Welpen bestellen. „Die Verkaufsanzeigen sind oft mit hübschen, aber geklauten Fotos bebildert. Häufig werden sogar eigene Züchterhomepages erstellt, über die die Welpen dann angeboten werden“, so die erfahrene Tierärztin.
Die notwendige, behördliche Erlaubnis, für die unter anderem die entsprechende Sachkunde nachgewiesen werden muss, besitzen die meisten Verkäufer der „Wühltischwelpen“ nicht. „Außerdem liegen meist auch Verstöße gegen das Tiergesundheitsrecht vor. Hunde, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland verbracht werden, müssen eine gültige Tollwut-Impfung haben. Da man diese frühestens mit zwölf Wochen verabreichen kann und die Impfung beim Grenzübertritt mindestens 21 Tage alt sein muss, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen nach Deutschland verbracht werden“, sagt Laukner.
Aus sogenannten Drittländern könne das Mindestalter aufgrund strengerer Tollwut-Bestimmungen sogar erst bei sieben Monaten liegen. „Der Hund muss zuvor geimpft und sein Blut in einem akkreditierten Labor auf die Wirksamkeit der Tollwut-Impfung getestet worden sein.“ Dies gelte etwa für Importe aus Serbien. Die Mitarbeiterin des städtischen Veterinäramtes warnt vor dem Kauf eines Wühltischwelpen. „Sie sind häufig schwer krank, leiden unter Parasiten wie Würmern, Giardien und Flöhen oder sogar unter lebensgefährlichen Hunde-Infektionskrankheiten wie Parvovirose und Staupe.“