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Stuttgart (eh) - Dass die Nachrüstung von Dieselautos das unpopuläre Fahrverbot in Stuttgart überflüssig machen könnte, ist unwahrscheinlich. Zu eindeutig waren die Äußerungen von Richter Wolfgang Kern bei der Verhandlung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land wegen des Luftreinhalteplans. Morgen (10.30 Uhr) wird das Urteil verkündet.

Die Vertreter des Landes hatten bei der Verhandlung vor der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts in der vergangenen Woche erklärt, man wolle abwarten, ob die von der Autoindustrie angekündigten Nachrüstungen älterer Diesel eine ähnliche Wirkung für die Luftreinhaltung wie partielle Fahrverbote haben, argumentierten sie. Dies wolle man im Jahr 2018 prüfen - und erst, wenn dies nicht der Fall sei, kämen die Fahrverbote wieder ins Spiel.

Mit dem Wunsch, die unpopuläre Maßnahme so lange zu verschieben, bis klar ist, welche Wirkung die Nachrüstung bringt, verfolge die grün-schwarze Landesregierung ein ungutes Ziel, hatte Richter Kern kritisiert: „Sie wollen wählen zwischen etwas tun und nichts tun.“ Das Land sei aber verpflichtet, etwas zu tun, und zwar schon seit Jahren. Es müsse einen Luftreinhalteplan aufstellen, mit dem die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid absehbar nachhaltig eingehalten werden, betonte Kern. Es ist zu erwarten, dass der angestrebte Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt durchfällt, sollten die ursprünglich im Entwurf enthaltenen Fahrverbote gestrichen werden.

Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe sind Fahrverbote in Stuttgart unvermeidlich - und sollten nicht nur an Tagen mit hoher Belastung für bestimmte Straßen, sondern ganzjährig und im gesamten Stadtgebiet gelten, lautet die Forderung der DUH. Denn die Werte für Stickstoffdioxid liegen nicht nur an der Messstelle Neckartor seit Jahren deutlich über dem zulässigen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Stickstoffdioxid stammt vor allem aus Dieselmotoren. Fahrverbote sind nach Überzeugung der Umweltschützer das wirksamste Mittel zur Schadstoffreduzierung.

Die Diesel-Nachrüstung, wurde in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht deutlich, verspricht weder schnelle, noch gravierende Verbesserungen. Aus Experten des Landes kitzelte Kern die Aussage heraus, dass an Deutschlands schmutzigster Kreuzung, dem Neckartor, im allerbesten Fall eine Schadstoffreduzierung um neun Prozent zu erwarten ist.

Das Verwaltungsgericht entscheidet morgen erstinstanzlich über eine Klage der Umwelthilfe. Damit wird der Rechtsstreit aber wohl nicht beendet sein. Bereits vor der Verhandlung hatte das Land durchblicken lassen, dass ein Vergleich im Streit jetzt mit der DUH nicht in Frage kommt. Beide Seiten zeigten sich nicht abgeneigt, eine sogenannte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zuzulassen. Dann müsste in Leipzig höchstrichterlich entschieden werden.