Bernd Klingler wurde vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.Archiv Foto: Steegmüller Quelle: Unbekannt

Von Sebastian Steegmüller

Stuttgart - Der AfD-Stadtrat Bernd Klingler wurde im Sommer 2016 vom Amtsgericht Bad Cannstatt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, weil er im Jahr 2013 noch in seiner Funktion als Vorsitzender der FDP-Gemeinderatsfraktion 23 500 Euro aus der Stadtkasse veruntreut hat. Das Geld hat er immer noch nicht an die Verwaltung zurückgezahlt. Im Rathaus wurden nun rechtliche Schritte eingeleitet.

Als „Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit“ hatte Klingler die 23 500 Euro damals deklariert. Das Geld soll in die Erstellung, Produktion und Verteilung von 80 000 Flyern geflossen sein. Zunächst fielen dem Rechnungsprüfungsamt Unstimmigkeiten auf. Das Amtsgericht kam schließlich zu dem Schluss, dass es die Flyer nie gegeben hat. Die Aussagen des Angeklagten seien „nicht glaubhaft“, sagte Richterin Karin Langner damals bei der Urteilsverkündung. Sie war der Überzeugung, dass er das Geld für private Zwecke verwendet hat. Klingler hatte im besagten Zeitraum ein Auto erworben. Neben der Bewährungsstrafe wurde Klingler dazu verurteilt, ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro zu zahlen. Außerdem wurde er verpflichtet, die 23 500 Euro an die Stadt zurückzuzahlen. Obwohl der AfD-Stadtrat seine Berufung längst zurückgezogen hat, ist der Betrag jedoch auch eineinhalb Jahre nach dem Ende des Prozesses dort nicht eingegangen.

In den vergangenen Monaten habe sich die Stadt um eine Rückzahlung auf gütlichem Weg bemüht. „Leider ohne Erfolg, trotz Zusicherungen von Bernd Klingler für das Geld aufzukommen“, sagt ein Stadtsprecher. Daher habe man die Angelegenheit an das Regierungspräsidium Stuttgart als zuständige Behörde abgegeben. „Von dort wird die Forderung gegen Stadtrat Klingler auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden.“ Der Grund, dass man im Rathaus nicht selbst aktiv wird: Einer Kommune ist es rechtlich nicht möglich, gegen amtierende Stadträte vorzugehen.

Zum Zwecke der „gerichtlichen Geltendmachung“ ist also ein kleiner Umweg notwendig. Das Regierungspräsidium hat bereits einen Rechtsanwalt beauftragt. Er soll auch mögliche Ansprüche gegen die damalige FDP-Fraktion und die aktuelle FDP-Gruppierung prüfen beziehungsweise sichern. „Denn das Geld wurde ja ursprünglich zur Öffentlichkeitsarbeit für die damalige Fraktion ausbezahlt.“

Sowohl der Partei als auch Bernd Klingler sei die Vorgehensweise der Stadt mitgeteilt worden. Grundsätzlich verschließe man sich im Rathaus möglichen weiteren Vergleichsgesprächen nicht. Zentral sei für sie aber die vollständige Rückerstattung des Gelds.

Ob das Regierungspräsidium den Rechtsweg einschlagen muss, bleibt abzuwarten. Bernd Klingler hat gestern angekündigt, dass er die Summe noch in diesem Monat zurückbezahlen wolle. Und das, obwohl ein renommierter Fachanwalt für Verwaltungsrecht im vergangenen Sommer zu dem Schluss gekommen sei, dass „ich dazu nicht verpflichtet bin“. Auf einen Streit vor Gericht, der durch mehrere Instanzen gehen könnte, will er es jedoch nicht ankommen lassen. „Dazu bin ich körperlich zu angeschlagen. Ich will das ganze Thema nicht von Neuem aufrollen, sondern einen Knopf dahinter machen und endlich meine Ruhe haben.“

Bemerkenswert ist, dass er sich offenbar mit seinen ehemaligen Mitstreitern von der FDP darauf verständigt hat, die Rückzahlung aufzuteilen. „Jeder zahlt die Hälfte, also 11 750 Euro“, sagt Klingler. Der Vorschlag sei nicht von ihm, sondern von den Liberalen gekommen.