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Bei einer früheren Verhandlung hatte die Stadt Stuttgart schon wie die Siegerin ausgesehen. Jetzt droht ihr, dass sie einer EnBW-Tochter rückwirkend bis 2011 rund drei Millionen Euro pro Jahr bezahlen muss.

StuttgartIm Streit zwischen der Firma Netze BW und der Stadt Stuttgart um die Kosten der Löschwasserversorgung zeichnet sich eine Wende ab. Entgegen früherer Signale vom Gericht muss Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) jetzt doch befürchten, dass er viel Geld flüssigmachen muss, um dem Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg (EnBW) den Aufwand für den Unterhalt von 17 000 Hydranten und großen Wasserrohren zu ersetzen. Es sei denn, die Kontrahenten erledigen den Fall im Rahmen ihrer gerichtlichen Händel um das allgemeine Wassernetz. Im Zivilprozess um das Löschwasser ging und geht es um jeweils gut drei Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2014 – und dem Grund nach auch um die Folgejahre. Ob die Stadt am Ende tatsächlich drei Millionen pro Jahr erstatten muss, ist ungewiss.

Dass die 11. Zivilkammer im November 2016 eher keinen Anspruch von Netze BW hatte erkennen können, der Wind sich nun aber gedreht hat, liegt wohl an der Kartellbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Deren Vertreter hatte nach der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht bekundet, Netze BW sei gegenüber der Stadt nicht zum kostenlosen Vorhalten und Betreiben der Löschwasseranlagen verpflichtet. Für eine solche Regelung wäre die Schriftform vorgeschrieben, doch hier gebe es nichts Schriftliches. Eine Sichtweise, die Bürgermeister Föll nach wie vor ablehnt. Es sei jahrzehntelange Praxis in Stuttgart wie in anderen Städten gewesen, dass der Wasserversorger der Kommune fürs Löschwasser nichts berechnete.

Kartellbehörde löst Streit aus

Die Kartellbehörde, die Föll ärgert, hatte den Rechtsstreit im September 2014 übrigens ausgelöst, weil sie der EnBW einen überhöhten Wasserpreis vorwarf – und den Aufwand für Löschwasser aus der Kalkulation für den allgemeinen Wasserpreis herausnahm. Tenor: Wasserversorger dürften den Kunden nur Kosten berechnen, die den Leistungen für sie zuzurechnen seien. Danach verlangte die neue EnBW-Tochter Netze BW das Geld für das Löschwasser von der Stadt. Mit dem nun verkündeten Gerichtsbeschluss wird das weitere Verfahren abgesteckt. Einiges spreche dafür, dass der Klägerin Netze BW ein Anspruch zustehe, heißt es darin. Zur Klärung der Anspruchshöhe bedürfe es aber einer Beweiserhebung.

Die beiden Parteien gaben unserer Zeitung unterschiedliche Bewertungen. „Der Beschluss geht in Richtung unserer Rechtsauffassung. Wir sind zuversichtlich für das weitere Verfahren“, sagte Hans-Jörg Groscurth, Sprecher von Netze BW. Dagegen meinte Finanzbürgermeister Föll: „Das ist nicht schön, aber für die Stadt ist noch nichts verloren.“ Es handle sich um einen Beschluss zum weiteren Verfahren, „zugegebenermaßen mit inhaltlicher Tendenz“, aber noch nicht um das Urteil in erster Instanz. Man werde den Beschluss jetzt bewerten und sich dazu erklären. Die Frist dafür läuft bis 3. Mai. Zahlen müsse die Stadt für das Löschwasser erst, wenn ein Anspruch von Netze BW beziffert und rechtskräftig sei. Für das ebenfalls beim Landgericht anhängige Vorhaben der Stadt, von Netze BW das komplette Wassernetz zu einem Preis weit unterhalb der Preisforderung zu übernehmen, habe der Beschluss keine Nachteile.