Foto: DPA - Christophe Gateau

Nach einer Wahlkampfspende aus der Schweiz an die AfD prüft nun eine Behörde, ob strafbares Verhalten vorlag.

Stuttgart (dpa/lsw) Die fragwürdige Wahlkampfspende eines bislang anonymen Gönners aus der Schweiz an den AfD-Kreisverband Bodensee beschäftigt nun auch die Justiz. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Konstanz, Johannes-Georg Roth, bestätigte einen entsprechenden Bericht des «Spiegel» vom Dienstag. Demnach prüfe die Behörde, ob Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vorlägen. «Wir sind im Stadium der Vorprüfung», sagte Roth der Deutschen Presse-Agentur. Man prüfe den Fall seit Montag. Am Dienstag sei zudem die Anzeige eines Bürgers aus dem Bezirk eingegangen, berichtete Roth.

Die AfD hatte Medienberichte bestätigt, wonach im vergangenen Jahr rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: «Wahlkampfspende Alice Weidel». Das Geld wurde den Angaben zufolge in diesem Frühjahr zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.