Das Verwaltungsgericht Stuttgart kämpft noch mit dem Zustrom von Flüchtlingen aus dem Jahr 2015. Die Zahl der Klagen ist explodiert. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski - Lichtgut/Leif Piechowski

Das Verwaltungsgericht legt die Bilanz 2018 vor. Extremes Wachstum bei Asylverfahren fordert das Personal. Der Zahl der Asylverfahren geht zurück, aber die Altfälle gehen in die Tausende.

StuttgartMalte Graßhof ist ein besonnener Mann. Der erfahrene Jurist, seit April vergangenen Jahres Präsident des Verwaltungsgerichts (VG) Stuttgart und seit Juli 2018 zugleich Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg, lässt sich auch von ungewöhnlichen Umständen nicht ins Bockshorn jagen. Und ungewöhnlich sind die Umstände beim Verwaltungsgericht allemal. „Wir haben uns seit 2013 quasi verdoppelt“, sagt Präsident Graßhof. 2013 zählte das VG noch 42 Richterinnen und Richter, jetzt sind es 72. Im Herbst werde man bei etwa 80 sein, prognostiziert Graßhof. Grund für den enormen Zuwachs bei den Richterstellen und auch beim Gesamtpersonal des VG Stuttgart ist die explodierte Zahl der Asylverfahren. Allein im vergangenen Jahr liefen beim VG 8600 neue Asylverfahren auf.

Außergewöhnliches Jahr

In normalen Zeiten belaufe sich die Zahl auf etwa 2000, erklärt Graßhof. Das ist aber noch gar nichts im Vergleich zum Jahr 2017. Damals wurden die Richterinnen und Richter des VG mit fast 17 000 Asyl-Neufällen konfrontiert. „2017 war das außergewöhnlichste Jahr in der Geschichte des Verwaltungsgerichts Stuttgart“, merkt der Präsident an. Das sei ein „historisch hoher Bestand“, den es jetzt abzubauen gelte, sagt Malte Graßhof. Derzeit schafften seine Kolleginnen und Kollegen zwischen 100 und 200 Verfahren pro Monat, aber: „Das wird besser werden.“ Denn seit das Bundesverfassungsgericht grünes Licht gegeben habe, könne man nun auch Richter auf Zeit einsetzen. Diese Juristen kommen aus Ministerien und Verwaltungen und sollen am VG Stuttgart für drei Jahre beim Abbau der exorbitanten Fallzahlen in Sachen Asyl mitwirken. Der ungewöhnliche Schub hängt damit zusammen, dass das Bundesamt für Migration mit dem Zustrom an Flüchtlingen völlig überfordert war. Erst ab Mai 2017 war das Bundesamt auf Kurs, was die plötzlich starke Zunahme der Verfahren bewirkte. „Wir sind eigentlich noch mitten in der Flüchtlingskrise“, sagt Graßhof. Das sei an anderen Verwaltungsgerichten allerdings auch nicht anders.

Was die Fallzahlen betrifft, stehen die Flüchtlinge aus Syrien mitnichten an erster Stelle, sondern Menschen aus Gambia (1576 Fälle im Jahr 2018), gefolgt von Nigeria (1388) und Afghanistan (776). Syrien rangiert erst auf Platz vier mit 610 Verfahren. Die Chance auf Asyl von Menschen aus Gambia geht gegen null. Häufig werde als Asylgrund angegeben, man werde wegen seiner Homosexualität im Heimatland verfolgt. Solche Verfahren seien sehr schwierig, man müsse die Gesamtgeschichte abklopfen und eine Glaubwürdigkeitsanalyse vornehmen, erklärt Graßhof. Ähnlich problembehaftet seien die Verfahren von Konvertiten, sprich Menschen, die sagen, sie seien beispielsweise vom Islam zum Christentum konvertiert und müssten daher in der Heimat mit Sanktionen rechnen. Auch hier müsse man abgleichen, was der Kläger beim Bundesamt für Migration gesagt habe und dann eine Gesamtschau vornehmen.

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart hat eine weitere erstaunliche Entwicklung eingesetzt. „Wir werden jünger“, sagt der 48-jährige Präsident. 2014 lag das Durchschnittsalter der Richterinnen und Richter beim VG noch bei 55 Jahren. Schritt für Schritt hat sich das geändert. Derzeit sind die Richterinnen und Richter im Durchschnitt nur noch 43 Jahre alt. Dadurch kämen neue, innovative Ideen ins Haus, erläutert Graßhof.