Stuttgart (wic) - Mit einer brutalen Attacke gegen einen 26-jährigen Festzeltgast auf dem Cannstatter Frühlingsfest befasst sich seit gestern die Jugendstrafkammer am Stuttgarter Landgericht. Angeklagt sind zwei 18-Jährige, die das Opfer durch Schläge und Kopftritte lebensgefährlich verletzt haben sollen. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlichen versuchten Totschlag.

Der Vorwurf der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die beiden Beschuldigten wiegt schwer: Sie sollen am Abend des 7. Mai dieses Jahres in einem Festzelt auf dem Cannstatter Wasen nach reichlichem Alkoholgenuss plötzlich in Streit mit dem 26-Jährigen geraten sein. Im Verlauf der zunächst verbalen Auseinandersetzung soll einer der Angeklagten ihn zu Boden geboxt haben. Anschließend sei der zweite Angeklagte hinzugekommen und habe dem hilflos am Boden liegenden Mann vier bis fünf wuchtige und mit Anlauf ausgeführte Fußtritte gegen den Kopf verpasst, die schwerste Kopfverletzungen hinterließen. Ein Sicherheits-Ordner konnte den Schläger schließlich zurückdrängen. Dennoch, so die Anklage weiter, habe der zweite Beschuldigte nochmals einen wuchtigen Kopftritt gegen das bereits bewusstlose und blutüberströmte Opfer ausgeführt.

Der 26-Jährige erlitt in Folge der Schläge und Tritte zahlreiche Prellungen und Platzwunden sowie erhebliche Augenverletzungen. Der Staatsanwalt berichtet von „lebensbedrohlichen Verletzungen“. Die beiden 18-Jährigen hätten den Tod des 26-Jährigen billigend in Kauf genommen.

Das Motiv und der Hintergrund der Tat sind bislang weder der Staatsanwaltschaft noch dem Gericht bekannt. Die beiden Angeklagten geben an diesem ersten Prozesstag vor der 3. Großen Strafkammer zu Protokoll, dass sie sich infolge eines zu hohen Alkoholspiegels an das Tatgeschehen selbst nicht mehr erinnern könnten. Das will der Gerichtsvorsitzende ihnen jedoch nicht glauben. Ein Gutachter soll deshalb in dem Verfahren über den tatsächlichen Trunkenheitsgrad der 18-Jährigen Klarheit verschaffen.

Die Beschuldigten stammen aus Stuttgart, sind bislang ohne Vorstrafen, wollen studieren und leben in geordneten Verhältnissen. Die Haftbefehle sind außer Vollzug. Laut eigenen Angaben konsumieren die beiden seit dem 15. Lebensjahr Alkohol und auch Drogen. In der Tatnacht sollen bei ihnen bis zu zwei Promille gemessen worden sein. Am 20. November sollen nach vier Prozesstagen die Urteile gefällt werden.