Foto: Symbolbild: SDMG

Stuttgart (eh) – Gute Nachricht aus dem Stuttgarter Rathaus: Zum Jahreswechsel 2017/2018 bleibt das private Feuerwerk im Stadtgebiet erlaubt. Die Verwaltung beendet damit die Diskussion um ein mögliches Verbot: Ein solches sei rechtlich nicht zulässig.

Das Jahr 2017 hatte in der Landeshauptstadt mit besonders schlechter Luft begonnen: Am Neckartor wurden am Neujahrstag 202 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft gemessen, in der Hohenheimer Straße sogar 254 Mikrogramm – fast fünfmal so viel wie erlaubt. Dass diese hohe Belastung mit zehntausendfach gezündeten Böllern und Silvesterraketen in Zusammenhang stand, lag nahe: Am 31. Dezember war der Grenzwert von 50 Mikrogramm in Stuttgart nur knapp überschritten worden.
Der extreme Anstieg der Feinstaubbelastung kurz nach Mitternacht war von Experten erwartet worden: „Der Rauch von verbrannten Feuerwerkskörpern besteht zu großen Teilen aus Feinstaub“, erklärte eine Sprecherin der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) das Phänomen. Einem vom Umweltbundesamt im Dezember 2015 veröffentlichten Bericht zufolge, werden durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Deutschland jährlich 4000 Tonnen Feinstaub freigesetzt – das entspricht etwa 15 Prozent der pro Jahr durch den Straßenverkehr abgegebenen Schadstoffmenge.
Prompt wurden daher Rufe nach einem Feuerwerksverbot in Stuttgart laut. Doch diesem Ansinnen erteilt die Stadt eine Abfuhr. Auf Initiative von Oberbürgermeister Fritz Kuhn haben die Verwaltung und das hiesige Polizeipräsidium analysiert, ob ein pauschales Verbot für das Stadtgebiet zulässig wäre. Das Fazit: „Ein Verbot des Feuerwerks zur Luftreinhaltung ist rechtlich nicht zulässig. Das hat unsere intensive Prüfung der Rechtslage gezeigt“, teilte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer gestern mit. Das Sprengstoffrecht ermögliche zwar ein Feuerwerksverbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Dies würde dem Lärm- und dem Brandschutz dienen, weshalb das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch oft in Städten verboten sei, die viel Fachwerk bieten. „Allein zum Schutz der Gesundheit – und darum dreht sich die Diskussion in Stuttgart – sehen jedoch weder das Sprengstoffrecht noch das Immissionsschutzrecht ein Verbot vor“, räumt Schairer ein. Zu diesem Schluss seien im Übrigen auch die Kollegen in München bei ihren Prüfungen gekommen. Dem Bürgermeister bleibt nur ein Appell: „Natürlich ist es ein schöner Brauch, das neue Jahr mit Raketen und Böllern zu begrüßen. Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, was das Feuerwerk in seinem Umfeld und in der Umwelt auslösen kann. Hier steht jeder von uns in der Verantwortung, etwas zur Senkung der Luftbelastung beizutragen.“