Bis zu fünf Tage pro Jahr können sich Arbeitnehmer über das Bildungszeitgesetz für Fortbildungen freistellen lassen. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

tuttgart (dpa/lsw) - Das umstrittene Bildungszeitgesetz hat zu keiner Klagewelle bei den Arbeitsgerichten geführt. Bislang habe es in zwei Jahren lediglich zwölf Verfahren gegeben, teilte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts am Freitag in Stuttgart mit. Strittig war vor allem die Auslegung des Begriffs der politischen Weiterbildung.
Das Bildungszeitgesetz erlaubt Arbeitnehmern in Baden-Württemberg, sich an bis zu fünf Tagen im Jahr für Weiterbildung freistellen zu lassen. Dazu zählt neben der beruflichen auch die politische Weiterbildung ebenso wie die Qualifikation für ein Ehrenamt.
Ursprünglich war festgelegt worden, das Gesetz nach vier Jahren zu überprüfen, nun soll das aber schon nach zwei Jahren passieren. Darauf hatte sich die grün-schwarze Regierung nach ihrem Antritt verständigt.