Foto: Caroline Holowiecki - Caroline Holowiecki

Hund, Katze, Hamster - für einige Menschen sind Haustiere die besseren Freunde. Die letzte Ruhe können sie, zumindest in Baden-Württemberg, nicht gemeinsam finden.

StuttgartWas in Hamburg bald zur Realität gehört, wird in Stuttgart und der Region kontrovers diskutiert: eine gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier. Bei knapp 40 Millionen Haustieren in deutschen Haushalten müssen sich viele Menschen die Frage stellen: Was passiert nach dem Tod des geliebten Tieres? Zwar gibt es mittlerweile auch Friedhöfe, auf denen Haustiere begraben werden können, wie beispielsweise im Stuttgarter Stadtteil Fasanenhof. Doch es gibt auch Menschen, die sich „mehr“ wünschen. Denn für sie ist ein Haustier eben auch „mehr“.

Intensive Beziehung

Rolf Bohler verwaltet und pflegt den privaten Friedhof für Tiere und erzählt aus seinem Alltag: „Es kommen auch nach 20 Jahren noch Menschen, um hier um ihr verstorbenes Tier zu trauern.“ Diese Beziehung sei oft sehr intensiv. „Sie ist an keine Wertung geknüpft“, sagt Bohler. Und das gebe es heutzutage zwischen Menschen nicht oft. Tiere aber akzeptierten einen so, wie man sei.

Deshalb findet Bohler, dass es einen Mehrwert für unsere Gesellschaft haben könnte, wenn es auch in Baden-Württemberg erlaubt würde, Menschen und Tiere gemeinsam zu beerdigen. Und er steht mit dieser Meinung nicht alleine. Der Vorsitzende des Runden Tischs Friedhofskultur, Helmut Ramsaier, sieht das ganz ähnlich: „Alles, was ethisch vertretbar ist und den Hinterbliebenen nutzt, die lebensbelastende Trauer zu bewältigen, sollte man befürworten.“ Deshalb habe er als Vorsitzender diesen Vorschlag bereits vor zwei Jahren vor den Vertretern des Runden Tisches eingebracht. Ein Sprecher der Stadt antwortet auf Anfrage, dass das Thema in der Verwaltung bisher nicht abschließend diskutiert wurde. Ramsaier, der das gleichnamige Bestattungshaus in Stuttgart-Vaihingen über Jahre leitete, fährt fort: „Gerade alleinstehende Menschen stehen Tieren oftmals näher.“ Mittlerweile erlaubten auch Seniorenheime Haustiere, weil man von ihrer therapeutischen Wirkung wisse.

Der evangelische Kirchenrat Frank Zeeb geht das Thema differenziert an: „Nach evangelischem Verständnis ist der Friedhof lediglich ein Ort des Gedenkens – wo Hinterbliebene um die Verstorbenen trauern können.“ Theologisch könne man argumentieren, dass die Art der Bestattungsform nicht heilsrelevant sei und es deshalb egal wäre, ob die Asche eines Tieres neben der eines Menschen liege. Eine andere Argumentation wäre allerdings, dass die Beisetzung einer Tierurne ins menschliche Grab den Unterschied zwischen den beiden zunichte mache. „Denn Christus ist Mensch geworden – und nicht allgemein ein Lebewesen“, so Zeeb.

Thema polarisiert

Das Thema polarisiert. Gegenwind kommt von der katholischen Kirche. Anton Seeberger, Pfarrer der Stuttgarter Kirchengemeinde St. Konrad, hat dazu eine klare Aussage: „Tiere gehören nicht gemeinsam mit Menschen auf den Friedhof.“ Ähnlich sieht das auch Bestatterin Andrea Haller. Sie bezeichnet es als „schwierig“, sollten Mensch und Tier sich ein Grab teilen oder auch in einer Reihe auf dem Friedhof begraben sein. „Das ist eine hochemotionale Frage, die jeder Mensch für sich anders beantwortet.“ Haller, Ramsaier und Bohler bekommen hin und wieder Anfragen, ob das möglich sei. Sowohl die Stadt Stuttgart als auch das Sozialministerium Baden-Württemberg haben in den vergangenen Jahren keine oder selten Nachfragen zur gemeinsamen Bestattung von Mensch und Tier bekommen. Laut Sozialministerium will man die Lage in Hamburg beobachten. Sollten sich die Anfragen massiv häufen, könne man immer noch prüfen, ob diese Bestattungsform auch hierzulande legal werden solle.

Abfalltonne: Rein rechtlich werden tote Haustiere als Abfall gesehen. Tierkörper bis zur Größe einer Katze dürfen also theoretisch in einer Restabfalltonne entsorgt werden.

Bestattung: Haustiere dürfen auch im eigenen Garten begraben werden. Dieser darf jedoch nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen. Außerdem muss das Grab mindestens 50 Zentimeter tief sein und darf nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen und Plätzen liegen. Wer kein eigenes Grundstück nach diesen Vorgaben besitzt, kann sein Haustier auch auf einem Tierfriedhof beerdigen lassen.

Urne: Anders als bei verstorbenen Menschen darf man die Urnen mit der Asche seiner Haustiere auch im Haus aufbewahren.