7.3.2019 Bei einem Unfall mit einem Jaguar in Stuttgart gab es in der vergangenen Nacht zwei Tote.

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Am Unfallort erinnern Blumen und Fotos an den tödlichen Crash. Ob ein junger Raser mit den Folgen seines Geschwindigkeitsrauschs rechnen konnte, muss ein Gericht entscheiden.

Stuttgart (dpa/lsw)Seit fast zwei Monaten passieren sie die Sicherheitskontrolle, treten durch die hüfthohe Schwingtüre und nehmen Platz im schmucklosen Saal des Stuttgarter Landgerichts. Sie stellen die Rahmen mit den Fotos ihrer Kinder vor sich auf den Tisch und warten. Auf die Richter, auf die Anwälte - und auf den angeklagten jungen Mann, der für den Tod des Paares, ihres Sohnes und ihrer Tochter, verantwortlich sein soll.

Der 21-Jährige hatte den stehenden Kleinwagen der beiden mit einem Luxus-Sportwagen bei einer Spritztour durch Stuttgart mit voller Wucht gerammt. Vor dem Crash im März war der PS-starke Mietwagen bis zu 165 Stundenkilometer schnell gewesen. Das Paar starb in den Trümmern des Autos, der junge Raser blieb unverletzt. Ihn erwartet Mitte November das Urteil. Dann wird sich entscheiden, ob der Horror-Crash als Mord zu werten ist oder ob der 21-jährige Deutsche wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird. Für ein baden-württembergisches Gericht ist das ein Novum: Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall im Südwesten.

Rund 100 Zeugen hat die Kammer in den vergangenen Wochen gehört, Freunde des Fahrers, Polizisten vom Unfallort, Augenzeugen des furchtbaren Aufpralls, Mediziner und Sachverständige, auch andere Autofahrer, denen der Wagen des 21-Jährigen bereits viele Stunden vor dem Crash aufgefallen war. Wegen des ohrenbetäubenden Krachens des Klappenauspuffs, mit dem auch der Autovermieter für seinen Wagen geworben hatte. Wegen der Geschwindigkeit, mit der der junge Mann in dem auffälligen weißen Jaguar F-Type Coupé durch das Nordbahnhofsviertel bretterte.

Eine letzte Tour sollte es schließlich noch sein. Ein Bekannter hatte den 21-Jährigen darum gebeten, weil er noch ein kurzes Video schießen wollte zum Angeben in einer flüchtigen Instagram-Story oder einem WhatsApps-Chat. Zwei junge Typen im Geschwindigkeitsrausch, ein Handy in der Hand und ohne Kontrolle über ihr Auto, als ein Wagen ihre Rennstrecke kreuzt. Der 21-Jährige am Steuer versucht auszuweichen, sein 550-PS-Bolide zieht nach links und prallt gegen den Kleinwagen, der in der Ausfahrt eines Kinos wartet. Zurück bleibt ein Trümmerfeld aus verbogenem Blech, zersplittertem Glas und Blut. Ein 25-Jähriger und seine 22 Jahre alte Freundin sterben Momente nach dem Aufprall.

Klar, ein junger Typ, so ein frühreifer Angeber mit zu viel Geld und zu wenig Verstand, der auf schnelle Autos steht und mit Vollgas auf die rote Ampel zufährt, um bei Grün wieder Gas zu geben. Könnte man meinen. Aber im Prozess zeichnen Zeugen ein anderes, ein differenzierteres Bild des schweigenden Mannes auf der Anklagebank. «Der liebste Mensch, den ich kenne» sei er, sagt seine Freundin unter Tränen aus. «Keine Drogen, kein Alkohol, man kann sich auf ihn verlassen.» Die Untersuchungshaft habe ihn aber gebrochen. Leer, sei er geworden, «so traurig, irgendwie kaputt».

Als bescheiden, still und höflich beschreiben ihn andere - «eher einer, der zuhört». Nach den emotionalen Aussagen der Eltern der Opfer, die auch als Nebenkläger auftreten, bricht er in Tränen aus, er schüttelt sich, immer wieder.

Seine Schuld räumt der Kfz-Lehrling schon zum Auftakt des Prozesses unumwunden ein. «Wegen mir sind zwei Menschen gestorben, es gibt nichts zu beschönigen», heißt es in seiner schriftlichen Einlassung. «Ich weiß auch, dass es viel zu einfach ist, einfach nur zu sagen, dass es mir leid tut.»

Schwer wird es nun für die Kammer, diese Schuld zu wiegen. Wird sie am Ende des Prozesses ein Mordurteil sprechen? Oder verurteilt sie den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung? Schlecht lässt sich auch einschätzen, ob wegen des Alters des Angeklagten Jugendstrafrecht angewandt werden sollte oder nicht. Zeugenaussagen würden beide Ansichten stützen.

Eine Mordanklage nach einem Raser-Unfall ist zwar noch ungewöhnlich. Einen Präzedenzfall gibt es aber. Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt: Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legten die Karlsruher Richter nicht fest. «Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls», urteilten sie.