Das Idyll beim Schopflocher Moor im Kreis Esslingen war bedroht – es hieß, die grasenden Tiere zerstörten ein wertvolles Habitat. Das Landgericht musste entscheiden. Foto: Michael Steinert - Michael Steinert

Das Idyll beim Schopflocher Moor im Kreis Esslingen war bedroht – es hieß, die grasenden Tiere zerstörten ein wertvolles Habitat. Das Landgericht Stuttgart musste entscheiden.

StuttgartSie war ein Geheimtipp und nur Anwohnern bekannt – bis Anfang vorigen Jahres. Damals wurde aus Elisabeth eine landesweite Berühmtheit. Elisabeth zählt 50 Lenze und ist wohl die älteste Eselin Deutschlands. Und sie stand vor dem Landgericht Stuttgart – mehr oder weniger jedenfalls. Die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses in Lenningen im Landkreis Esslingen hatte Ponys, Pferde, Schafe und Elisabeth auf einer Wiese nahe dem Schopflocher Moor grasen lassen. Diese Wiese war im Jahr 2004 als magere Flachlandmähwiese klassifiziert. Durch die Tierhaltung sei diese Wiese schwer geschädigt worden, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Die Tiere müssten weg, die Wirtin solle eine Strafe bezahlen. Das Landgericht Stuttgart sah es in zweiter Instanz anders und sprach die Frau – und mittelbar ihre Tiere samt Elisabeth – vor großer Kulisse mitsamt Kamerateam Mitte März 2018 frei.

Mit Tieren aus der Sagenwelt hatte es eine andere Strafkammer zu tun. Ein 31-Jähriger hatte Nachbarn in Flüchtlingsunterkünften im Rems-Murr-Kreis attackiert. Gefährliche Körperverletzung stand zur Debatte. Ohne Anlass hatte der Mann die Opfer angegriffen. Seine Erklärung: Er werde von Vampiren bedroht, die auf sein Blut und sein Fleisch aus seien. Er selbst sei kein Vampir, er sei ungeeignet, weil „ich kein Blut trinken kann“. Der Mann wurde in der Psychiatrie untergebracht.

Ein Kampfhund besonders drolliger Art war kurz Thema bei einem Rauschgiftprozess vor dem Landgericht. Ein Portugiese hatte nach einem Auffahrunfall versucht, den Unfallgegner mit seinem American Staffordshire-Terrier ins Bockshorn zu jagen. Er ließ die reißende Bestie aus dem Käfig im Kofferraum seines Wagens. Der Kampfhund trottete auf den Unfallgegner zu – und schleckte ihm freudig die Hand ab. Die Polizei fand dann eine Tasche voller Kokain im Wagen des Portugiesen. Er wanderte für mehrere Jahre hinter Gitter. Den braven Hund versorgt seine Freundin. An Tierischem herrscht also kein Mangel vor Gericht, zumal dort regelmäßig schräge Vögel vorstellig werden müssen. So wie Anfang 2018, als ein Gott sei Dank zaudernder Räuber angeklagt war. Der 32-Jährige soll zwei Spielhallen in Backnang überfallen haben. Ein Raub ging jedoch gehörig schief. Der Mann fuchtelte mit einer Schusswaffe herum, ein Gast schnappte sich den Räuber und bugsierte ihn ohne Federlesens vor die Tür – was von der Polizei nicht zur Nachahmung empfohlen wird.

Apropos schräger Vogel: Eine Berufungskammer hatte das zweifelhafte Vergnügen, den Fall einer veritablen Bombendrohung auf dem Stuttgarter Weihnachtsmarkt aus dem Jahr 2017 zu verhandeln. Der Schillerplatz musste geräumt werden, Besucher wurden in Angst und Schrecken versetzt. Der Grund: Ein 53-Jähriger hatte einer Standleiterin sein Radio gezeigt und gesagt: „Das ist eine Bombe.“ Vor Gericht sagte er grinsend, er habe nicht Bombe gesagt, sondern Plombe. Sein Radio sei verplombt gewesen. Das Gericht fand’s nicht lustig und schickte den Mann für zehn Monate ins Gefängnis.

Geradezu wiseselflink waren die Vermittler angeblicher Millionenaufträge, die zwei Firmen aus Baden-Württemberg in Aussicht gestellt worden waren. Teure Turmuhren sollten die Unternehmen nach Indien liefern. Dafür seien aber Provisionen fällig, so die Vermittler – in bar hinterlegt bei einer Bank. Beim Ortstermin tauschten die Vermittler das Bargeld unbemerkt aus. Aus dem angeblichen Geschäft wurde natürlich nichts, in den Schließfächern fanden die Firmenvertreter nur noch Papierschnipsel. Die 1,7 Millionen Euro Provisionen waren verschwunden. Ein Vermittler wanderte hinter schwedische Gardinen, der andere bekam Bewährung.