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Nebenkläger und Staatsanwaltschaft plädieren am 15. November auf Jugendstrafrecht für den 21-Jährigen. Die dritte Anwältin spricht sich für eine lebenslange Haftstrafe aus.

Stuttgart (dpa/lsw)Im Prozess um einen Autounfall mit zwei Toten in Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft eine mehrjährige Jugendstrafe wegen Mordes für den 21 Jahre alten Angeklagten gefordert. Nach Ansicht der Anklägerin sollte der junge Deutsche zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt werden, weil er an einem Abend im vergangenen März die Kontrolle über seinen gemieteten Sportwagen verloren und mit dem Auto einen Kleinwagen gerammt hatte. Vor dem Crash hatte der PS-starke Mietwagen des Deutschen den Angaben zufolge bis zu 165 Stundenkilometer auf dem Tacho. Es ist die erste Mordanklage nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg.

In den Trümmern des Kleinwagens waren ein 25 Jahre alter Fahrer aus Nordrhein-Westfalen und seine 22 Jahre alte Freundin ums Leben gekommen. Der Sportwagenfahrer und sein Beifahrer blieben unverletzt.

Zwei der drei Nebenkläger - die Eltern der beiden Opfer und ein Bruder - schlossen sich der Staatsanwaltschaft weitgehend an und plädierten auf sechs beziehungsweise acht Jahre Jugendstrafe, ebenfalls wegen Mordes. Die dritte Anwältin dagegen forderte nach Angaben des Gerichtssprechers vom Montag eine lebenslange Freiheitsstrafe, weil sie den Fahrer als Erwachsenen verurteilen würde. Die Plädoyers waren in nichtöffentlicher Sitzung vor dem Landgericht gehalten worden. Die Verteidigung will am kommenden Montag (15. November) plädieren, das Urteil soll am 15. November folgen.

Gesetzlich dürfen Plädoyers nicht öffentlich gehalten werden, falls die Öffentlichkeit bereits bei einem Teil der Verhandlung ausgeschlossen war. Das gilt nach Angaben des Landgerichts auch für das letzte Wort des Angeklagten.