Der Jaguar nach dem Zusammenstoß am 7. März. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat - 7aktuell.de/Simon Adomat

Der Angeschuldigte, der zwei Menschen totgefahren haben soll, ist in der U-Haft abgeschottet. Der Prozess soll Mitte September beginnen.

Stuttgart Der junge Mann, der in der Nacht auf den 7. März mit einem gemieteten PS-starken Jaguar zwei Menschen im Stuttgarter Norden totgefahren haben soll, habe einen Doppelmord begangen, so die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. „Der Fall ist äußerst tragisch für alle Beteiligten“, sagt Rechtsanwalt Markus Bessler, der den 20-Jährigen vertritt. Der renommierte Strafverteidiger aus Stuttgart sagt aber auch: „Wir werden uns mit allem Nachdruck gegen den Vorwurf der Anklagebehörde wehren.“ Der Angeschuldigte hat bei der Polizei eine Aussage gemacht, die aber noch nicht kommuniziert wird. Es heißt jedoch, bei der fatalen Fahrt im Jaguar seien weder Alkohol noch Drogen im Spiel gewesen. Für weitere Informationen muss die Öffentlichkeit auf den Prozess warten.

Der Prozess, der sicherlich bundesweit für Aufsehen sorgen wird, soll Mitte September dieses Jahres vor der 4. Jugendstrafkammer beginnen, die von der erfahrenen Richterin Cornelie Eßlinger-Graf geführt wird. Für das Verfahren war dem Vernehmen nach der bundesweit bekannte psychiatrische Gutachter Peter Winckler vorgesehen. Da Winckler jedoch kein auf Heranwachsende spezialisierter Psychiater ist, soll nun Michael Günter, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Klinikum Stuttgart, seinen Platz einnehmen.

Der 20-jährige Tatverdächtige, der den tödlichen Unfall in dem Jaguar mit mehr als 160 Stundenkilometern im Stuttgarter Norden verursacht haben soll, ist unterdessen in der Untersuchungshaft abgeschottet. Für Untersuchungshäftlinge gelten deutlich strengere Regeln als für Verurteilte in sogenannter Strafhaft. Im Gegensatz zur Strafhaft nach einem Urteil hat die Untersuchungshaft einen Übergangscharakter. Sie ist nicht dazu gedacht, den Insassen zu bestrafen, was so mancher U-Häftling indes anders empfinden wird. Die U-Haft dient dazu, die Durchführung eines späteren Strafverfahrens zu sichern. Um einen Verdächtigen in U-Haft zu nehmen, muss etwa ein dringender Tatverdacht und zusätzlich ein Haftgrund vorliegen. Solche Haftgründe sind: Es besteht die Gefahr, dass der Verdächtige flüchtet oder sich versteckt, oder es besteht die Gefahr, dass der Verdächtige möglicherweise Beweise verschwinden lassen oder Zeugen manipulieren könnte. Laut dem Justizvollzugsgesetz dürfen junge Gefangene vier Stunden Besuch im Monat empfangen. Die Zahl der Besuche des Verteidigers ist nicht limitiert.