Die Sanierung der Staatsoper ist längst nicht in trockenen Tüchern. Foto: dpa - dpa

Der Vorstoß der Stuttgarter CDU, den städtischen Anteil auf 300 Millionen Euro zu begrenzen, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Der Staatsvertrag zwischen Stadt und Land gibt das nicht her.

StuttgartDie im Raum stehende Summe von bis zu mehr als einer Milliarde Euro für die Sanierung der Stuttgarter Staatsoper und für den Bau eines Interimsquartiers bei den Wagenhallen hat in der Bürgerschaft, vor allem aber in den parlamentarischen Gremien von Stadt und Land Diskussionen ausgelöst. Die Finanzierung des Projekts ist längst nicht in trockenen Tüchern: Die Grünen in Stadt und Land stehen hinter dem Projekt. In allen anderen Parteien gibt es mehr oder weniger große Vorbehalte. Die Stuttgarter CDU, prinzipiell für die Sanierung, hat angesichts der hohen Investition und vor dem Hintergrund der Pläne für weitere Kulturneubauten (Konzerthaus, Linden-Museum, Film-und Medienhaus) vorgeschlagen, die Investitionssumme für die Oper abzuspecken und zugleich den städtischen Anteil an den Kosten auf 300 Millionen Euro festzuschreiben. Aber wäre das zumindest theoretisch überhaupt denkbar?

Zu ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Betrieb der Württembergischen Staatstheater haben sich die Stadt und das Land in einem Staatsvertrag aus dem Jahr 1983 bekannt. Der Kontrakt trägt die Unterschrift des damaligen Stuttgarter Oberbürgermeisters Manfred Rommel und des seinerzeitigen Kunstministers Helmut Engler (beide CDU). In Paragraf 1 erklären die Vertragsparteien, „je zur Hälfte alle mit dem Betrieb der Staatstheater verbundenen, nicht durch Betriebseinnahmen gedeckten Sach- und Personalausgaben zu tragen“. In Paragraf 2 wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung auch für „betrieblich notwendige Neu- , Um- und Erweiterungsbauten gilt“. Juristisch ist also klar: Stadt und Land müssen jeweils zu 50 Prozent für die anfallenden Kosten aufkommen. Eine einseitige Festlegung eines der Partner auf einen Kostendeckel ist laut Vertrag nicht vorgesehen. Die von CDU-Fraktionschef Alexander Kotz aufgerufenen maximal 300 Millionen Euro städtischer Anteil wären also nur haltbar, wenn gleichzeitig die Gesamtinvestition auf 600 Millionen Euro abgespeckt würde. Danach sieht es nicht aus: Gutachter haben den Raummehrbedarf der Oper von knapp 10. 500 Quadratmeter Nutzfläche als notwendig erachtet; der Einbau einer Kreuzbühne, wie sie in modernen Opernhäusern Standard ist, ist für einen flexibleren Spielbetrieb aus ihrer Sicht unabdingbar. Dass Oper und Ballett während der auf fünf bis sieben Jahre geschätzten Sanierung des historischen Littmann-Baus eine Interimsspielstätte benötigen, steht ebenfalls außer Zweifel. Einsparungen beim vorgelegten Sanierungskonzept dürften schwierig werden.

Der Stuttgarter CDU-Fraktionschef hat deshalb vorsichtshalber noch eine weitere Variante ins Spiel gebracht: Sollte das Land zum Schluss kommen, dass das komplette Investitionsprogramm sinnvoll und wünschenswert sei, würde sich die CDU „einer asymmetrischen Kostenverteilung in einer solchen Sondersituation nicht verschließen.“ Im Klartext: Das Land könnte dann auf freiwilliger Basis einen höheren finanziellen Anteil übernehmen – und der Staatsvertrag würde formal gleichwohl eingehalten. Zumindest die Bereitschaft des Koalitionspartners CDU in der grün geführten Landesregierung, 60 Prozent oder mehr der Kosten für die Sanierung zu tragen, dürfte sich freilich in Grenzen halten.

Jüngst haben Unionsabgeordnete aus Regionen außerhalb von Stuttgart laut darüber geklagt, dass sich in ihren Wahlkreisen schon 500 Millionen Euro kaum vermitteln ließen. Auch OB Fritz Kuhn (Grüne), erklärter Befürworter der Opernsanierungspläne, hält nicht viel von dem Vorschlag der CDU-Fraktion. „Man muss jetzt sagen, was man will und was das kosten wird. Zu erwarten, dass das Land so einfach mehr bezahlt, scheint mir nicht besonders realistisch.“ Zumindest nicht ausgeschlossen ist, dass das Projekt am Ende Gegenstand eines Bürgerentscheids werden könnte. Zwar hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann Aussagen relativiert, wonach das Thema den Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden könne, und sich für eine Bürgerbeteiligung ausgesprochen. Der Landesverband des Vereins Mehr Demokratie sieht das anders: Für ein Bürgerbegehren, das bei Erfolg in einen Bürgerentscheid münden könnte, müssten in Stuttgart nur 20. 000 gültige Unterschriften gesammelt werden. „Ob es zum Bürgerentscheid kommt, entscheidet am Ende nicht der Ministerpräsident“, stellt Geschäftsführer Christian König, fest.