Objekt des Anstoßes: Das besetzte Haus in der Heslacher Wilhelm-Raabe-Straße im Frühjahr dieses Jahres. Foto: Lichtgut/Julian Rettig - Lichtgut/Julian Rettig

Wohnraum darf in Stuttgart nicht länger als sechs Monate unbegründet leer stehen.

StuttgartEs geht um ein sperriges Wort – das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Demnach darf Wohnraum in Stuttgart nicht länger als sechs Monate unbegründet leer stehen. Ist das doch der Fall, droht dem Eigentümer der fraglichen Immobilie ein Bußgeld. Aktuell hat die Stadtverwaltung ein neues Verfahren eingeleitet. Besonders brisant ist dieser spezielle Fall, weil es sich ausgerechnet um die Wohnungen handelt, die im Frühjahr dieses Jahres besetzt waren. Anliegen der Hausbesetzer war es, auf den Leerstand von Wohnraum aufmerksam zu machen.

Die Stadtverwaltung bestätigt die Informationen unserer Zeitung, Stadtsprecher Sven Matis erklärt: „Das Baurechtsamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat gegen die Eigentümer von Wohnungen in der Wilhelm-Raabe-Straße 4 ein Bußgeldverfahren eingeleitet.“ Grundlage sei die Satzung zum Zweckentfremdungsverbot.

Man habe den Eigentümern nun die Gelegenheit eingeräumt, sich bis zum 10. Januar 2019 zu den „entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern“, fügt Matis an. Die Eigentümer müssten beispielsweise nachvollziehbar erklären, „wann und wie die Wohnungen wieder bezugsfertig gemacht werden“.

Die Frist, bis zu der die Wohnungen neu vermietet werden mussten, war Anfang Dezember abgelaufen. Zu diesem Zeitpunkt standen die Einheiten nach dem Wissen der Stadt nachweislich mindestens sechs Monate lang leer, heißt es aus der Verwaltung. Auch ein fix erteilter Auftrag an Handwerker für die Sanierung der Wohnungen, hätte dem Gesetz nach eine aufschiebende Wirkung.

Doch wie hoch wird das Bußgeld ausfallen? Im Gesetz ist eine Obergrenze von 50 000 Euro definiert. Und aus der Stadtverwaltung heißt es, man sehe illegalen Wohnungsleerstand keinesfalls als Kavaliersdelikt an. Man wolle zudem eine Lenkungswirkung erzielen. Experten rechnen damit, dass die Verwaltung das Bußgeld im unteren vierstelligen Bereich festsetzen werde.

Das Zweckentfremdungsverbot wurde vom Gemeinderat am 3. Dezember 2015 beschlossen. Nach Angaben von Stadtsprecher Sven Matis hat die Verwaltung seit Einführung des Verbots in Stuttgart in zwei Fällen einen Bußgeldbescheid erlassen. „Bemerkenswert ist, dass die meisten Verfahren nicht zu einem Bußgeldbescheid führen. Die Adressaten zeigen sich meist kooperativ. Das ist durchaus als Erfolg zu werten“, erklärt Matis. Zum Vergleich: Die Stadt München hat allein im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 851 110 Euro eingenommen.

Der Anwalt der Heslacher Immobilieneigentümer war trotz mehrfacher Anfrage unserer Zeitung nicht zu erreichen. Als die Eigentümer Anfang November erstmals mit einem drohenden Bußgeld konfrontiert waren, hatte Erik Silcher, Anwalt der Hausbesitzer, gesagt: „Ein Bußgeld scheint mir übertrieben.“ Und: Vor einer Sanierung des Hauses müsse der Dachboden geräumt werden. Diesen hätten die Mieter illegal in Beschlag genommen.

Die Haubesetzung war in der Stadt kontrovers diskutiert worden. Recherchen unserer Zeitung zufolge waren Teile der linksextremen Szene in die Besetzung involviert. Die Hausbesetzer waren zudem von der Fraktion SÖS/Linke-plus im Gemeinderat ausdrücklich unterstützt worden. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums wurde die Räumung des besetzten Hauses durch die Polizei hingegen begrüßt. „Da haben wir heute in Stuttgart ein klares Zeichen gesetzt“, sagte der baden-württembergische CDU-Innenminister Thomas Strobl am Tag der Räumung. „Solche rechtsfreien Räume wird es in Baden-Württemberg nicht geben – anders als in anderen Bundesländern.“