Polizisten genießen während einer Blaulichtfahrt zwar Sonderrechte, einen Freibrief haben die Beamten jedoch nicht. In der Augustenstraße gilt grundsätzlich Tempo 30 und rechts vor links. Foto: SDMG/Willinger Quelle: Unbekannt

Stuttgart (red) - Eine 23 Jahre alte Polizistin ist am Montag im Stuttgarter Westen mit ihrem Streifenwagen mit dem VW eines 29-Jährigen zusammengestoßen. Der Autofahrer wurde schwer verletzt.

Die Beamte und ihr 27 Jahre alter Kollege waren gegen 8.40 Uhr mit einer Mercedes E-Klasse die Augustenstraße stadteinwärts gefahren. Sie waren nach Polizeiangaben zu einem Suizidversuch gerufen worden, weshalb sie mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs waren. An der Kreuzung zur Hasenbergstraße fuhr die 23-Jährige in den Kreuzungsbereich ein und übersah dabei offenbar den von rechts kommenden VW Touran des 29-Jährigen, der nach seinen Angaben das Martinshorn des Streifenwagens nicht wahrgenommen hatte. Beim Zusammenprall verletzte sich der 29-Jährige schwer, Rettungskräfte versorgten ihn vor Ort und brachten ihn in ein Krankenhaus. Die Polizeibeamten blieben unverletzt. Der entstandene Schaden dürfte sich nach ersten Schätzungen auf rund 30 000 Euro belaufen.

Polizisten genießen bei Blaulichtfahrten übrigens keinen Freibrief. Was Fahrer von Einsatzfahrzeugen dürfen und was die übrigen Verkehrsteilnehmer tun müssen, ist in der Straßenverkehrsordnung jedoch nur grob geregelt. Nach Paragraf 35 dürfen Sonderrechte nur „unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ ausgeübt werden. Grundsätzlich muss von Fall zu Fall entschieden werden. Entscheidend für die Haftung ist letztlich, wie die Warnsignale eingesetzt und wahrgenommen wurden. Außerdem spielt die Geschwindigkeit des Streifenwagens eine große Rolle. Wie konnte ihn der andere Verkehrsteilnehmer erkennen und hat er sein Fahrverhalten daraufhin entsprechend angepasst? Fragen, mit denen sich letztlich Gutachter und Gerichte auseinandersetzen müssen. Aktuelle Urteile lassen eine Trendwende zu Gunsten der Bürger erkennen.