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Stuttgart (dpa/lsw) - Nach einer Pose für ein Foto mit Köpfen enthaupteter IS-Terroristen ist ein irakischer Flüchtling wegen Kriegsverbrechen in sechs Fällen verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart belegte den 24-Jährigen am Donnerstag mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Nach Ansicht des Gerichts posierte der Mann im Juli 2015 als Angehöriger der irakischen Armee für ein Foto mit sechs am Boden liegenden Köpfen getöteter IS-Terroristen, um die Toten in schwerwiegender Weise zu verhöhnen und seine Überlegenheit zu demonstrieren.

Das Foto zeigt den Mann hinter den aufgereihten und zur Kamera ausgerichteten Köpfen stehend. Er „lächelt breit“, sagte der Vorsitzende Richter Claus Belling, und mache ein Siegeszeichen. Mit seiner Pose zeige er, dass er die Getöteten als minderwertig ansehe und ihnen auch nach dem Tod die Ehre abspreche. Zu Gute hielt Belling dem Angeklagten, dass er nicht vorbestraft war und dass sich das Kriegsverbrechen auf bereits getötete gegnerische Kämpfer bezog.

Unter welchen Umständen die IS-Terroristen ums Leben kamen, wer sie enthauptet hatte und wer die Köpfe zu Schau stellte, konnte laut Gericht nicht geklärt werden. Auch nicht, ob der heute 24-Jährige daran beteiligt war. Somit sei das Gericht davon ausgegangen, dass der Mann - wie von ihm beteuert - damals nicht an Kampfhandlungen beteiligt war, ebenso wenig wie an den Enthauptungen. Die Terrormiliz IS hatte laut Gericht damals eine Stellung der irakischen Armee im 250 Kilometer nordwestlich von Bagdad gelegenen Baidschi angegriffen.

Im Herbst 2015 kam der Mann als Flüchtling nach Deutschland. Das Foto wurde später eher zufällig auf seinem Smartphone gefunden: Der Iraker soll in einer Asylunterkunft im Kreis Böblingen einen Afghanen mit dem Tod bedroht haben, weshalb die Polizei in dem Flüchtlingsheim ermittelte. Um die Ernsthaftigkeit seiner Drohung zu unterstreichen, hatte der Angeklagte seinem Widersacher das Foto gezeigt. Die Anklage wegen Bedrohung wurde eingestellt.

Vorgeführt worden war der Mann zum Prozessstart Anfang November noch in Fußfesseln und mit Handschellen. Jetzt muss er nicht ins Gefängnis zurück. Mehr als sechs Monate lang hatte er unter besonderen Haftbedingungen in Untersuchungshaft gesessen. Dreimal beantragte er Asyl. Seit 1. August sind laut Gericht alle Anträge rechtskräftig abgelehnt.