Foto: Hauptzollamt Stuttgart

Stuttgart (red) – Eine Zollkontrolle hat am Donnerstagabend am Stuttgarter Flughafen einen Goldschmuggel im großen Stil verhindert. Ein Mann hatte versucht Schmuck im Wert von rund 60 000 Euro unversteuert aus der Türkei einzuführen.
Der Mann, der am 8. Juni aus Istanbul einreiste, ging schnurstracks vom Gepäckband aus zum grünen Ausgang – also zum Ausgang für Passagiere, die keine anmeldepflichtige Ware bei sich tragen. Beamte des Hauptzollamts Stuttgart schöpften jedoch Verdacht und hielten ihn an. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich indessen heraus, dass sich im Handgepäck des Mannes ein Potpourri neuwertiger Goldschmuckstücke mit einem Gewicht von rund drei Kilo befand, welches er gegenüber dem Zoll hätte anmelden müssen. Da die Ware sowohl zoll- als auch einfuhrumsatzsteuerpflichtig ist, hätte sich der Steuerschaden auf eine fünfstellige Summe belaufen. Der Beteiligte räumte ein, sich über das Bestehen einer Anmeldepflicht für gewerbliche Waren bei der Einreise nicht im Klaren gewesen zu sein. „Bemerkenswerterweise führte der Reisende eine bereits ausgefüllte Zollanmeldung mit sich“, so Stefanie Bernthaler vom Hauptzollamt Stuttgart. „Durch die Abgabe der Anmeldung, oder auch lediglich der mündlichen Anmeldung des Schmucks, wäre dem Händler eine Menge Ärger erspart geblieben“. Den Reisenden erwartet nun nicht nur ein Einfuhrabgabenbescheid, sondern wird er sich auch in dem gegen ihn eingeleiteten Steuerstrafverfahren zu verantworten haben.