Dieses Grundstück in Stöckach hätte die Stadt kaufen können. Foto: Sebastian Gall - Sebastian Gall

In den für den Wohnungsbau und das Projekt Rosenstein zuständigen Unterausschüssen des Gemeinderats gab es am Montagnachmittag heftige Kritik.

Stuttgart-OstEine Verwaltung in Erklärungsnot und Stadträte, die den Kopf schütteln: In den für den Wohnungsbau und das Projekt Rosenstein zuständigen Unterausschüssen des Gemeinderats gab es heftige Kritik. Grund: Die Verwaltung hatte für das frei gewordene Gelände des Autohauses Von der Weppen in Stuttgart-Ost das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt.

Auf Nachfragen konnten die Bürgermeister Peter Pätzold (Umwelt und Städtebau) und Thomas Fuhrmann (Finanzen) auch nicht belegen, dass die Verwaltung sich frühzeitig um den herkömmlichen Kauf des 3600 Quadratmeter großen Geländes an der Sedanstraße bemüht hätte. Dabei war der Umzug des Autohauses lang absehbar. 2017 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Verwaltung müsse eine „deutliche Erhöhung des kommunalen Bestands an Wohnungen und Flächen“ realisieren, weil in Stuttgart hinten und vorne bezahlbare Wohnungen fehlen. „Hätte die Stadt ihr Interesse nicht bekundet, wäre das hochproblematisch“, sagte Martin Körner (SPD) nun. Für dieses „Schlüsselgrundstück“ hätte sie etwas Risiko in Kauf nehmen müssen, auch wenn sie die rechtlichen Grundlagen beim Ausüben des Vorkaufsrechtes etwas dünn finde, meinte Hannes Rockenbauch (SÖS). Die Verwaltung hätte gleich aktiv werden müssen, als ihr die Verlagerungspläne bekannt wurden, sagte Alexander Kotz (CDU). Die Verwaltung agiere zu wenig. Vielleicht erstelle sie lieber nur einen Bebauungsplan, statt sich noch mehr Geschäft aufzuhalsen.

Pätzold (Grüne) beteuerte, er kenne den Auftrag des Gemeinderats und spreche Flächenwünsche immer an, wenn er beteiligt sei. Bezüglich dieses Geländes habe sein Referat die Gespräche nicht geführt, die Abteilung für Grundstückstransaktionen wohl auch nicht. Wie es bei der Wirtschaftsförderung war, die dem Geschäftsbereich von OB Kuhn (Grüne) angehört, wisse er nicht. Fuhrmann (CDU) sagte, „jedes Grundstück kann man nicht auf dem Schirm haben“. Er hätte in dem Gelände im Zweifel auch weiter einen Gewerbestandort gesehen.

Dass man das Vorkaufsrecht nicht ausüben wollte, wurde von Matthias Bertram vom Amt für Stadtplanung und Wohnen verteidigt. Das Sanierungsziel für das dortige Sanierungsgebiet gebe es „nicht her, das Vorkaufsrecht durchzusetzen“. Der Erwerber wird am Ende nämlich auch eine gewisse Anzahl von Wohnungen bauen müssen. Nun prüfe man, ob man im Sanierungsziel künftig „bezahlbare Wohnungen in größtmöglicher Zahl unter Einbeziehung der Förderprogramme“ vorgeben könne. Es sei auch unklar, ob man dies mit dem gesamtstädtischen Wohnungsmangel begründen könnte, oder ob der Mangel im Bezirk nachgewiesen werden müsste. Einigkeit herrschte, dass man Vorsorge treffen müsse, so etwas nicht wieder geschehen zu lassen. Auch Pätzold dachte in diese Richtung. Auch seine Parteifreundin Silvia Fischer mahnte: Die Frage sei schon, wie aktiv die Verwaltung in solchen Fällen im Interesse von mehr Standorten für bezahlbare Wohnungen, Kitas und Heime vorgehe.