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Der Betreiber des Kaufland-Verbrauchermarkts will seine Fläche vergrößern. Dies lehnt die Stadtverwaltung bisher ab. Dagegen wurde Klage eingereicht. Das Gericht muss ein Urteil fällen.

MühlhausenDie Grundstücke im Gewerbegebiet an der Aldinger Straße, zwischen der Mönchfeld- und der Arnoldstraße, sind im Besitz von vier privaten Eigentümern. Angesiedelt haben sich in diesem Bereich in den letzten Jahren unter anderem Fast-Food-Ketten, eine Autowerkstatt und eine Tankstelle. Auf einem für Einkaufszentren ausgewiesenen Grundstück befindet sich ein Verbrauchermarkt. Dessen Betreiber will seine Fläche erweitern, was die Stadt bisher abgelehnt hat. Der Grund: Die Verkaufsfläche ist laut Bebauungsplan Gewerbegebiet Aldinger Straße aus dem Jahr 2000 auf insgesamt 5000 Quadratmeter beschränkt. Weil der Betreiber dagegen Klage eingereicht hat, ergeben sich rechtliche Probleme im aktuellen Bebauungsplan. Darüber hat jetzt auch der Bezirksbeirat diskutiert. Denn: Baubürgermeister Peter Pätzold möchte den Bebauungsplan ändern.

Doch der Reihe nach: Der Betreiber des Marktes hatte bereits im Jahr 2012 eine sogenannte Bauvoranfrage an die Stadt gestellt, weil er einen Getränkemarkt mit etwa 790 Quadratmetern Verkaufsfläche im Erdgeschoss des angrenzenden Parkhauses einrichten wollte. Allerdings handelt es sich bei dieser Fläche um ein Gewerbegebiet, das nicht einfach so vom Einzelhandel bewirtschaftet werden kann. Denn der Bebauungsplan lässt Einzelhandelsbetriebe wie einen Getränkemarkt „nur ausnahmsweise“ auf dieser Gewerbefläche zu. Das bedeutet: Die Stadtverwaltung müsste zustimmen. Dies ist im Fall des Warenhauses jedoch nicht geschehen und die Bauvoranfrage wurde abgelehnt.

Es soll laut Stadtverwaltung verhindert werden, dass sich bestehende Versorgungszentren in Neugereut, Freiberg sowie in der Ortsmitte in Mühlhausen und Mönchfeld negativ entwickeln. „Wir möchten die bestehenden Einzelhandelszentren stärken“, sagt Nicole Baumüller, die im städtischen Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung unter anderem für Bebauungsplanverfahren im Stadtbezirk zuständig ist. Dies sei im städtischen Einzelhandelskonzept so vorgesehen. Der Betreiber des Verbrauchermarkts hat gegen die Entscheidung der Stadt Klage eingereicht und die Gültigkeit des Bebaungsplans infrage stellt. Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hat in erster Instanz die Auffassung der Stadt bestätigt. Der Betreiber ging deshalb in Berufung. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das Urteil des VG wiederum bestätigt. Gegen dieses Urteil legte der Betreiber Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) ein. Das BVG hat die Entscheidung des VGH nicht geteilt und das Verfahren zurückverwiesen. Deshalb wird der VGH in Kürze abschließend entscheiden.

Der Verwaltungsgerichtshof hat aber auch auf Mängel im Bebauungsplan aus dem Jahr 2000 hingewiesen. Er hat die Anforderung kritisiert, dass sich auf dem Gewerbebereich nur „nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe, die das Wohnen nordwestlich der Aldinger Straße nicht wesentlich stören“, ansiedeln dürfen. Hierzu fehle die Rechtsgrundlage, so der VGH.

Laut Stadtverwaltung ist es deshalb möglich, dass der Bebaungsplan aus dem Jahr 2000 wegen der strittigen Formulierung bezüglich der „nicht erheblich belästigenden Gewerbebetriebe“ für unwirksam erklärt wird. Infolgedessen könnte es sein, dass die Stadt die Bauanfrage des Verbrauchermarkts genehmigen muss. Daher ist aus Sicht er Verwaltung eine Änderung im Bebauungsplan erforderlich.

Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt, so dass der umstrittene Satz gestrichen werden kann. In der neuen Formulierung soll außerdem deutlich gemacht werden, dass sich auf den besagten Gewerbeflächen kein Einzelhandel ansiedeln darf. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat das Thema bereits beraten und wird am 19. März entscheiden.

Ein öffentlicher Erörterungstermin zu den Zielen und Zwecken des Bebauungsplans findet am Montag, 8. April, um 18 Uhr, im Bezirksrathaus Mühlhausen, Mönchfeldstraße 35, statt.