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Im Eschbachwald herrscht Eschensterben. Deshalb rät das Forstamt Kindergarten-Gruppen, aus Sicherheitsgründen nicht in den Eschbachwald zu gehen.

MühlhausenVor ein paar Jahren gab es im Feuerbachtal am Ufer des Baches Probleme wegen des hochgewachsenen Waldes. Anwohner der Bachhalde hatten sich bei der Stadt gemeldet und um Rückschnitt und Maßnahmen zur Verkehrssicherung gebeten. Sie hatten Angst, dass hohe Bäume auf ihre Häuser fallen. Das Forstamt wurde tätig und wies auch auf das Eschensterben hin. Im Eschbachwald gibt es, wie der Name sagt, viele Eschen, die am Absterben sind aufgrund der Pilzerkrankung. Spaziergänger müssen deshalb besonders aufpassen.

Kindergartengruppen rät das Garten-, Friedhofs- und Forstamt, nicht in den Eschbachwald zu gehen. So habe dies kürzlich ein Mitarbeiter der Forstverwaltung einer Kindergartengruppe gesagt. Der Großvater der beiden Enkel hat sich nun bei der Stadt erkundigt. Die Kita hatte aus Vorsichtsgründen die Eltern um Haftungsfreistellung gebeten.

Volker Schirner, Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts (GFF) erklärt auf Nachfrage, dass sein Amt öfter Anfragen von Kindergärten bekäme, was Waldspaziergänge betreffe. Laut Waldgesetz müssen Gruppen, die in den Wald gehen, auch beim Forstamt nachfragen. Schirner bestätigt, dass sie den Kindergartengruppen abraten, in den Eschbachwald zu gehen. Das Forstamt könne an Weg- und Waldrändern die Bäume zurückschneiden und sichern, aber nicht im tiefen Gehölz. Dort fielen sie in sich zusammen. Deshalb müsse besonders aufgepasst werden. Über das Eschensterben sei auch in der Presse schon öfter geschrieben worden. Jeder dürfe den Wald betreten, nur bei Gruppen sei dies anders. Auch der betroffene Großvater hat vom GFF die Antworten bekommen, das das Amt die Verkehrssicherung entlang der Hauptwege übernehme. Die Waldflächen, Pfade und anderen Wege seien von der Verkehrssicherungspflicht nach dem Waldgesetz ausgenommen. Das Eschentriebsterben sei im ganzen Bundesgebiet bekannt, heißt es in der Antwort. Auch sei eine Verkehrssicherung auf der ganzen Waldfläche nicht leistbar.

Die genaue gesetzliche Regelung für organisierte Gruppen ist im Waldgesetz im Paragrafen 37 Abs. 2 LWaldG zugrundegelegt. „Kindergartengruppen empfehlen wir grundsätzlich, auf den Zuffenhausener Stadtpark auszuweichen“, so Schirner. Der betroffene Mühlhäuser hatte zudem gefragt, warum angesichts des Eschensterbens, welches die CO2-Bilanz im Stadtbezirk Mühlhausen verschlechtere, parallel an der Aubrücke mehr als 250 Robinien wegen Artfremdheit vernichtet worden seien und der OB gleichzeitig Baumpflanzprogramme fordere. Auch der Bezirksbeirat Mühlhausen hatte wegen dieser Fällungen die Stadtverwaltung angefragt, weil das Gremium nicht vorher informiert worden sei.

Das GFF hat nun geantwortet, dass die Robinien an der Aubrücke in das Renaturierungsprojekt Ikone in den Wagrainäckern falle. Die Robinien seien in einem als Biotop geschützten Feldgehölz gestanden, das ökologisch aufgewertet werden soll. Es seien die Robinien entfernt worden. Mittelfristig würden sie laut Stadtverwaltung durch einheimische Laubhölzer ersetzt, sodass die Baumbilanz ausgeglichen sein werde. Robinien seien aus Nordamerika stammende, nicht-einheimische Bäume, die zum einen kaum als Nahrung für einheimische Tiere dienen können und zum anderen über ihre Stickstofffixierung einen artenarmen Unterwuchs zur Folge hätten. Wo immer möglichsollen und können auch im Zuge des Klimawandels einheimische Bäume gepflanzt werden. Ausnahme wären nur sehr standortschlechte Bereiche im Innenstadtbereich.