Die Stadt Stuttgart kümmert sich auch um Müllablagerungen in Gärten, wie hier in diesem Fall. Foto: Iris Frey - Iris Frey

Die Stadt Stuttgart geht verstärkt gegen Müllsünder vor und hat auch ihr Kontrollteam ausgebaut. Sie kümmert sich auch um einen vermüllten Garten in Mühlhausen am Feuerbach.

Mühlhausen Die Stadt Stuttgart hat sich verstärkt dem Kampf gegen den Müll und insbesondere unsachgemäßen Ablagerungen verschrieben. Sei es, dass er im öffentlichen Straßenraum herumliegt oder auch auf privaten Flächen. So wurde extra das Personal bei der Stadt aufgestockt, um in der Landeshauptstadt gegen solche Missstände vorzugehen. Jüngstes Beispiel ist ein vermüllter Garten in Mühlhausen nahe der Bachhalde beim Feuerbach.

Dorothea Koller, Leiterin des Ordnungsamts, erklärt: Im Rahmen des Konzepts sauberes Stuttgart setzt die Landeshauptstadt Stuttgart aktuell einen deutlichen und auch kostenträchtigen Schwerpunkt bei der Müllbeseitigung und Müllvermeidung. „Neben einer erheblichen personellen und technischen Aufrüstung beim Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt wurde auch der städtische Vollzugsdienst um zwölf Kolleginnen und Kollegen aufgestockt, um gegen Müllsünder repressiv und präventiv vorzugehen.“ Daher bestreife der Städtische Vollzugsdienst verstärkt auch den Außenbereich auf der Suche nach Müllsünden und Müllsündern. Davon umfasst sei auch, wilde Müllablagerungen auf öffentlicher und privater Fläche aufzuspüren, nach Hinweisen auf die Täter zu suchen und die Ablagerungen zu melden. Befinden sich die wilden Müllablagerungen auf öffentlicher Fläche, gehe die Meldung an den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Stuttgart (AWS) oder andere öffentliche Entsorgungsträger.

Liegt der Müll dagegen auf privater Fläche wie etwa einem Gartengrundstück, geht die Meldung an das hierfür zuständige Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart – das dann auf den Grundstückseigentümer zugeht, wenn hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Abfall-, dem Immissionsschutz- oder dem Naturschutzrecht vorliegen. Allein die subjektive Wahrnehmung, dass es nicht schön aussieht, reiche daher in der Regel nicht aus, um tätig zu werden, erklärt Koller. Der konkrete Fall eines Gerümpel-Gartens werde vom städtischen Vollzugsdienst begutachtet, so Koller.

Lore Mauch, stellvertretende Leiterin des Amtes für Umweltschutz, erklärt, dass sich das Amt um den Fall in Mühlhausen kümmern werde. „Derartige Müllablagerungen können respektive sollten dem Amt für Umweltschutz gemeldet werden“, so Mauch. Diese Meldung kann dann an die E-Mail-Adresse Poststelle.Amt36@stuttgart.de oder auch an das Umwelttelefon 0711-216-88600 erfolgen. Das Amt wird daraufhin den Sachverhalt prüfen. Wichtig sei, dass der Fundort genau beschrieben wird. Gerne könne bei der Meldung auch ein Foto beigefügt werden. „Bei einer Müllablagerung auf einem privaten Grundstück werden wir den Eigentümer auffordern, diesen zu beseitigen und dazu eine Frist vorgeben. Geschieht das nicht, müssen verwaltungsrechtliche Maßnahmen, gegebenenfalls auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden“, erklärt Mauch das weitere Verfahren in solchen Fällen. Liege der entdeckte Müll auf einem öffentlichen Grundstück, beseitige der Abfallwirtschaftsbetrieb Stuttgart diesen Abfall.