Die Stadt Stuttgart ordnet die Zentren „Hilfen zur Erziehung“ in der Landeshauptstadt neu. So soll nun ein elftes Zentrum gebildet werden. Heute wird es im Bezirksbeirat Bad Cannstatt vorgestellt. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Das Jugendamt der Stadt Stuttgart hat seine Dienste für Familien neu organisiert, um die Dienstleistungen in hoher Qualität, ausreichender Anzahl und auf schnellem Weg zu bieten, wie Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer erklärt. Den Bezirksbeiräten in Mühlhausen und Münster wurde das Vorhaben vorgestellt, heute ist es Thema im Cannstatter Bezirksbeirat.

Von Iris Frey

„Der Bezirksbeirat Mühlhausen hat der Vorlage 11. Steuerungsbereich im Bereich der Beratungszentren Familie und Jugend für das Jugendamt einstimmig zugestimmt, mit der Maßgabe zu prüfen, ob nicht Neugereut zum Jugendamtsbezirk Bad Cannstatt zugeschlagen werden kann und dafür die Neckarvorstadt dem neuen 11. Bereich“, so Bezirksvorsteher Ralf Bohlmann. Hintergrund sei, dass die Neugereuter sowieso mehr nach Bad Cannstatt orientiert seien und die U2/U19 eine direkte Verbindung und somit eine gute Erreichbarkeit biete. So sollen nun die bisherigen Bereiche zwei und drei der Kinder- und Jugendhilfe auf folgende Bereiche aufgeteilt werden: Zum Bereich zwei zählt Zuffenhausen und Stammheim mit der Evangelischen Gesellschaft als Träger. Der Bereich drei deckt Muckensturm, Schmidener Vorstadt, Espan, Kurpark, Mitte, Seelberg, Winterhalde, Wasen, Veielbrunnen, Im Geiger, Sommerrain, Steinhaldenfeld ab. Träger sind der Caritasverband und St. Josef.

Der Bereich elf umfasst Bad Cannstatt (Neckarvorstadt, Pragstraße, Altenburg, Hallschlag, Birkenäcker, Burgholzhof), Münster und Mühlhausen (Freiberg, Mönchfeld, Hofen, Neugereut). Träger sind die Stiftung Jugendhilfe aktiv und die Evangelische Gesellschaft.

Der Bezirk Bad Cannstatt ist von der Schaffung des elften Beratungszentrums am deutlichsten berührt. So ist vorgesehen, dass die Bezirke Neckarvorstadt, Hallschlag und der Bezirk Burgholzhof vom Beratungszentrum 11 versorgt werden.

Die Bereichsaufteilung betrifft alle Praxisfelder des Jugendamts, Beratungszentren Jugend und Familie, Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung, zentrale Dienste und die Jugendhilfeplanung.

Mittelfristig ist geplant, so Fezer, dass sich spätestens nach fünf Jahren die Strukturen aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in ihren externen und internen Kooperationen an den Organisationszuschnitt der elf Bereiche angleichen. Der Bezirksbeirat Münster hat der Vorlage ebenfalls zugestimmt.