Mühlhausen Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat eine Veränderungssperre für das Grundstück Aldinger Straße 70 beschlossen. Dabei geht es um das Areal, auf dem das Kaufland mit dem daran anschließenden Parkhaus sich befindet. In dem Gebiet dürfen nun keine Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen vorgenommen werden, die genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Hintergrund der Veränderungssperre waren Pläne, in einem Teil der Fläche im Parkhaus des Kauflands einen Getränkemarkt einzurichten.
Die Stadt lehnt die Ansiedelung eines Getränkemarkts an dieser Stelle ab. Die Verwaltung hat als städtebauliches Ziel an der Aldinger Straße die Entwicklung des Gewerbestandorts mit Einzelhandelsausschluss zugunsten einer Mischung aus Dienstleistung, Handwerk und Gewerbe. So sei das planerische Ziel, in den Gewerbegebieten Einzelhandelsnutzungen auszuschließen und diese auf die Fläche des bestehenden Sondergebiets zu beschränken, um die zentralen Versorgungsbereiche in den Stadtteilen Neugereut und Freiberg sowie die Ortsmitte von Mühlhausen und Mönchfeld zu stärken.
Bebauungsplan in Vorbereitung
Eine Erweiterung der Einzelhandelsnutzungen sprenge den bisher als zulässig vorgesehenen Rahmen am Standort und würde, so Stadtdirektor Detlef Kron, die bereits heute negativen Auswirkungen auf die Versorgungssituation im Stadtbezirk Mühlhausen weiter verschärfen. Deshalb will die Stadt einen Bebauungsplan aufstellen, der Einzelhandel in bestimmten Gebieten für den Bereich des Plangebiets ausschließen soll. Kron will stattdessen eine Mischung notwendiger Flächen für Dienstleistung, Handwerk und produzierendes Gewerbe sichern. Im weiteren Verfahren werde zudem geprüft, welche Betriebe Bestandsschutz respektive Entwicklungsmöglichkeiten erhalten sollen.
Die aktuelle Einsetzung einer Veränderungssperre fußt darauf, dass noch kein neuer Bebauungsplan verabschiedet wurde. Der Verbrauchermarkt Kaufland ist im Jahr 1999 auf der jetzigen Größe genehmigt worden. 2012 gab es vom Betreiber des Verbrauchermarkts eine Bauvoranfrage für die Ansiedelung eines Getränkemarkts mit einer Fläche von 790 Quadratmetern im Erdgeschoss des angrenzenden Parkhauses. Doch die Ansiedelung widerspricht laut Baubürgermeister Peter Pätzold den planerischen Zielen des aktuellen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Stadt Stuttgart. Deshalb wurde die Bauvoranfrage abgelehnt.
Der Betreiber des Verbrauchermarkts hat dagegen Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat die Rechtsauffassung der Stadt Stuttgart in erster Instanz bestätigt. Dann gab es ein Berufungsverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Der VGH hat wiederum die Ansicht der Stadt Stuttgart bestätigt. Nun hat der Betreiber gegen das Urteil des VGH beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) Revision eingelegt. Das BVG hat die Sache an den VGH zurückverwiesen. Dort ist das Verfahren noch anhängig. Bürgermeister Pätzold erklärte, dass es denkbar sei, dass der bestehende Bebauungsplan für unwirksam erklärt werde und die Stadt Stuttgart verpflichtet werde, die Bauvoranfrage positiv zu bescheiden. Deshalb sei die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Da dieses Bebauungsplanverfahren nicht zeitnah zum Abschluss gebracht werden könne, sei zur Sicherung der Planungsziele die Veränderungssperre notwendig. Der Gemeinderat hat der Sperre zugestimmt. Pätzold kündigte an, dass das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werde und die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden vorgesehen sei.