Schöffe oder Schöffin am Gericht zu sein, ist ein verpflichtendes Ehrenamt. In Stuttgart gibt es in diesem Jahr wieder Schöffenwahlen, dafür werden Kandidaten gesucht. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

(if) - In diesem Jahr sind wieder Schöffenwahlen. Darüber hat Bezirksvorsteher Ralf Bohlmann im Bezirksbeirat informiert. Er selbst hat in diesem Ehrenamt Erfahrung: „Es ist ein spannendes, aber verpflichtendes Ehrenamt“, sagt Bohlmann.

Er war in Ludwigsburg Jugendschöffe, aber als Ersatzmitglied. Die stellvertretende Bezirksvorsteherin Edda Reiter-Katein habe ebenfalls schon Erfahrungen als Schöffin gesammelt: „Ich war am Landgericht Stuttgart Schöffin“, sagt sie. Eine Aufgabe, die gut organisiert sein muss. Findet eine Verhandlung statt, ist jemand beispielsweise im Urlaub, kann er sich nicht so leicht aus der Affäre ziehen. Die Aufgabe ist verpflichtend. Auch Bezirksbeiräte aus Mühlhausen sind als Schöffen tätig.

Im Herbst dieses Jahres gibt es wieder Schöffenwahlen. Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 wurden nach Angaben der Stadt rund 750 Schöffen und 250 Jugendschöffen am Landgericht Stuttgart und den beiden Amtsgerichten Stuttgart und Bad Cannstatt ausgewählt.

Bohlmann hat informiert, dass sich interessierte Schöffen selbst melden können. In jedem fünften Jahr stellt die Landeshauptstadt Stuttgart jeweils eigene Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen auf. Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen. Für die Jugendschöffen ist der Jugendhilfeausschuss verantwortlich.

Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht ausgelegt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das jeweils zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Landeshauptstadt Stuttgart bei der Wahl der Schöffen.

An den Amtsgerichten entscheidet dann ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus. Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Schöffen daran teilnehmen müssen, wird ausgelost.

Bewerber, die gerne Schöffen sein möchten, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Stuttgart wohnen. Sie müssen am ersten Tag der Amtsperiode mindestens 25 Jahre alt und dürfen noch nicht 70 Jahre alt sein. Außerdem müssen Bewerber die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und gesundheitlich geeignet sein, das Amt auch in lange dauernden Hauptverhandlungen ohne Unterbrechungen auszuüben.

Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Weitere Infos gibt es zur Schöffenwahl unter www.stuttgart.de.