In Gablenberg werden regelmäßig Transporter und Wohnmobile oberhalb des Anwohnerparkbereichs abgestellt. Betriebe, die keine ausreichenden Stellflächen haben, weichen mit ihrem Fuhrpark in die Halbhöhenlage aus. Quelle: Unbekannt

Die Stadt hat Untersuchung zu Verdrängungseffekten durch das Anwohnerparken in Auftrag gegeben.

Stuttgart-Ost Im vergangenen Dezember wurde in Stuttgart-Ost das Parkraummanagement eingeführt. In Wohngebieten rund um die Hack- und die Schwarenbergstraße atmen die Anwohner seither auf. Sie finden leichter einen Parkplatz. Am Bubenbad und oberhalb von Gablenberg und in Teilen von Gaisburg hat die Maßnahme jedoch negative Auswirkungen. Dort benötigt man in weiten Teilen keinen grünen Anwohnerparkausweis, um sein Fahrzeug kostenlos abzustellen. Obwohl man teilweise das Gefühl hat, durch ein Industriegebiet zu fahren, machen sich nicht nur Auto- und Transporter-Vermietungen sowie Besitzer von Wohnmobilen diesen Umstand zunutze. Ganz nach dem Motto des Handels- und Gewerbevereins Stuttgart-Ost „Warum zur Stadt, wenn es der Osten hat“ stellen auch Pendler ihre Wagen in der Nähe der Stadtbahnhaltestellen ab und steigen auf den öffentlichen Personennahverkehr um. „Überall stehen Autos mit Doppelkennzeichen“, beschwert sich unter anderem Alissa Ege, die in der Gerokstraße wohnt. Sie schlägt vor, das Parkraummanagement zügig bis zur Geroksruhe, also bis an den Waldrand, auszuweiten. Auslastung unter 100 Prozent

Doch warum wurden im vergangenen Dezember im Osten einige Wohngegenden eigentlich ausgeklammert? „Die Einführung eines Parkraummanagements mit gleichzeitiger Bewohnerparkregelung hängt von verschiedenen Faktoren ab“, sagt Stadtsprecher Martin Thronberens. Eines der wichtigsten Kriterien sei das Vorhandensein eines nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen „erheblichen Parkdrucks“ in den jeweiligen Gebieten. „Das bedeutet, dass die Parkraumauslastung bei mindestens 100 Prozent liegt.“ Auch die Bereiche rund um das Bubenbad und entlang der Albert-Schäffle-Straße seien Teil der Voruntersuchungen für das Anwohnerparken im Stuttgarter Osten gewesen. Dort war „die notwendige Parkraumauslastung von 100 Prozent zum damaligen Zeitpunkt nicht erfüllt“.

Wie schon in Bad Cannstatt, dort wurden die Zonengrenzen nachträglich angepasst und das Parkhaus Mühlgrün in die Parkraumregelung mit aufgenommen, kann auch im Stuttgarter Osten nachgebessert werden. „Nach Einführung einer jeden Umsetzungsstufe bedarf es nach einer bestimmten Zeit einer sogenannten Wirkungskontrolle“, sagt Martin Thronberens. Ziel sei es, den Erfolg Parkraummanagements erfassen zu können. „Mit jedem neu in Betrieb genommenen Gebiet können Verdrängungseffekte in benachbarten, nicht-bewirtschafteten Gebieten beobachtet werden. Auch diese Effekte werden mittels Erhebung von Stellplatzbilanzen vor Ort erfasst.“ Eines dieser zur Untersuchung in Auftrag gegebenen Verdrängungsgebiete umschließe Gablenberg und reicht vom Schmalzmarkt über die Planckstraße bis zur Pischekstraße und umfasst somit auch den Buchwald und die Geroksruhe.

„Sollten die Auslastungszahlen in den Randgebieten ein Parkraummanagement zulassen, werden die entsprechenden Gebiete als mögliche Erweiterungen vorgeschlagen.“ Die Untersuchungen zur Wirkungskontrolle der Teilgebiete O3 bis O6 – so lauten die vier Parkzonen, die sich von der Villa Berg über Gaisburg und Gablenberg bis zur Uhlandshöhe erstrecken – seien im Juni 2019 an ein Ingenieurbüro vergeben worden. Auch mögliche Verdrängungen in Stuttgart-Ost würden berücksichtigt. „Erste Untersuchungsergebnisse werden gegen Ende des Jahres erwartet“, so der Stadtsprecher. „Nach Einschätzung der Verkehrsüberwachung hat sich die Parksituation tagsüber in allen bewirtschafteten Gebieten des Stuttgarter Ostens verbessert, in den angrenzenden Gebieten ohne Bewirtschaftung findet eine gewisse Verlagerung von Wohnmobilen und Wohnwagen statt.“

Gegen das Abstellen von solchen Fahrzeugen habe die Stadt keine rechtliche Handhabe, wenn sie ordnungsgemäß, sprich mit gültiger HU-, Umwelt- und Zulassungsplakette zum Straßenverkehr zugelassen sind und entsprechend den allgemeinen Verkehrsregeln im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. „Anhänger und Wohnwagen dürfen höchstens 14 Tage unbewegt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Nur in reinen und allgemeinen Wohngebieten gibt es Einschränkungen, dort dürfen Fahrzeuge über 7,5 Tonnen nachts nicht regelmäßig geparkt werden“, sagt Thronberens.

Infos zum Parkraummanagement

Bewohnerinnen und Bewohner in einem Parkraummanagement-Gebiet ohne Garage beziehungsweise Stellplatz erhalten einen Bewohnerparkausweis, wenn sie ein Kraftfahrzeug haben und mit Hauptwohnsitz im Teilgebiet gemeldet sind. Er kostet im Jahr 30,70 Euro Verwaltungsgebühr. Damit können Autofahrer in ihrem Gebiet parken, das auf dem Ausweis vermerkt ist, ohne einen Parkschein zu lösen (außer in den Kurzzeitparkbereichen).

Das vom Gemeinderat beschlossene Konzept sieht vor, dass zudem jeder Gewerbebetrieb – auch Kindertagesstätten gelten als solche – unabhängig von Größe und Anzahl der Mitarbeiter – eine Ausnahmegenehmigung erhält, sofern keine eigene Abstellmöglichkeit vorhanden ist. Betriebe wie Autowerkstätten, die für den Betriebsablauf Kundenfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abstellen, können einen Parkschein lösen. Nach Angaben der Stadt kommen aber Kunden oftmals aus dem gleichen Wohngebiet, dementsprechend würde ein Bewohnerparkausweis vorliegen und sich die Problematik nicht stellen.red

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