(wic) - Die Brandstiftung in einer Tiefgarage in Neugereut in der Silvesternacht 2014/15 ist seit gestern strafrechtlich geklärt. Das Stuttgarter Landgericht verurteilte zwei 17- und 18-jährige Männer in der Berufungsinstanz wegen gemeinschaftlicher fahrlässiger Brandstiftung und Körperverletzung zur Ableistung von je 120 gemeinnützigen Arbeitsstunden.

Bei dem Silvesterbrand im Wohngebiet Wildgansweg in Neugereut war ein immenser Schaden entstanden. Allein in der Tiefgarage, in der durch eine Silvesterrakete das Feuer ausbrach, wurden neben einem Motorrad noch 54 abgestellte Fahrzeuge zerstört. Den Schaden am darüber liegenden Wohnblock bezifferte damals die Gebäudebrandversicherung mit 1,3 bis 1,5 Millionen Euro. 20 Bewohner mussten damals wegen Rauchgasvergiftungen ambulant versorgt werden.

Doch wer war für die Brandstiftung verantwortlich? Das Cannstatter Jugendschöffengericht hatte die beiden Angeklagten und einen weiteren 21-Jährigen schuldig gesprochen und zu Arbeitsstunden verurteilt, wogegen nicht nur die Staatsanwaltschaft mit der Forderung einer höheren Strafe, sondern auch die Verteidiger Berufung einlegten. Denn die Rakete, die die Angeklagten damals in Richtung der Tiefgarage entzündet hatten, könne nicht ursächlich gewesen sein, sagten die Anwälte. Vielmehr müssten andere Jugendliche, die eine Stunde später Böller in die Garage abfeuerten, die wahren Täter sein.

Auch im jetzigen Berufungsverfahren vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts, in dem der 21-Jährige übrigens bereits durch Verfahrenseinstellung aus der Sache heraus kam, ging es nur um die Feststellung, ob jene Rakete der Angeklagten das verheerende Feuer entfachte oder nicht. Aus Sicht der Anklägerin war es so. Sie forderte jeweils sechs Monate Haft und für die beiden je 120 gemeinnützige Arbeitsstunden, während die Verteidigung erneut Freisprüche beantragten. Es sei nicht erwiesen, dass diese Rakete den Brand verursachte.

Das Gericht sah des anders. Es verhängte gegen das Duo erneut den Einsatz von jeweils 120 Arbeitsstunden. Die beiden Angeklagten hatten die Rakete damals gegen 0.50 Uhr vermutlich aus einem Rohr gezündet. Das Projektil raste zuerst in der Tiefgarage entlang, geriet dann brennend in eine Motorrad-Gitterbox und entzündete dort zuerst ein Tischtuch, um dann später das Zweirad zu entzünden und danach den gesamten Komplex. Dass andere Gruppen später mit Böllern das Feuer entfachten, könne sich so nicht ereignet haben, sagte das Gericht bei der Urteilsverkündung. Aber eine schwere Brandstiftung, wie es die Anklage forderte, besteht nicht, da nur Fahrlässigkeit festgestellt wurde.