(if) - Das Amtsgericht Nürtingen hat am Mittwoch den 51-jährigen Waffennarr aus Mühlhausen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einem Jahr und sieben Monate Haft auf Bewährung verurteilt.

Das teilte die Sprecherin des Amtsgerichts Nürtingen, Ingeborg Fortunat, gestern auf Nachfrage mit. Damit muss der Mann nicht ins Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr neun Monate mit Bewährung und acht Monate mit Bewährung beantragt, die Verteidiger hatten ein Jahr vier Monate und sechs Monate jeweils mit Bewährung beantragt, so Fortunat. Beide Angeklagten, der andere ist ein 41-Jähriger aus Frickenhausen, seien einsichtig gewesen, so die Gerichtssprecherin. „Das Urteil ist rechtskräftig“, so Fortunat. Der Mühlhäuser wurde wegen Beihilfe zum versuchten, unerlaubten Erwerb von Schusswaffen verurteilt, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in zwei Fällen, wegen unerlaubtem Besitz von zwei halbautomatischen Kurzwaffen und wegen unerlaubtem Besitz von fünf Schusswaffen. Der Mühlhäuser wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monate zur Bewährung verurteilt. Er hat, so Fortunat, eine Geldauflage von 3000 Euro bekommen, die er an eine gemeinnützige Vereinigung zahlen muss. Das Schöffengericht hat den Frickenhäuser wegen versuchtem unerlaubtem Erwerb einer Schusswaffe in zwei tateinheitlichen Fällen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Am 18. Januar hatte es in Mühlhausen einen SEK-Einsatz gegeben. Dabei wurde ein 51-Jähriger festgenommen, der sich nun vor dem Amtsgericht in Nürtingen verantworten musste. Die beschlagnahmten 50 000 Euro wurden zurückgegeben, da sie nicht aus den Straftaten stammten.