Kosten für einen Sicherheitsdienst in einer Wohnanlage in Neugereut haben bei den Mietern für Ärger gesorgt. Sie werden nun nicht berechnet. Foto: uli Quelle: Unbekannt

Die Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg (GWG) hat seit Mai 2016 einen Sicherheitsdienst in Neugereut im Einsatz. Da sie die Kosten dafür auf die Mieter abwälzen wollte, gab es Ärger. Der Mieterverein hat Beschwerde eingelegt. Die GWG erklärt, die Umlage sei irrtümlich erhoben worden.

Von Iris Frey

Auch im Bezirksbeirat Mühlhausen wurde bei der letzten Sitzung angesprochen, dass in Neugereut Bewohner einer Wohnanlage ab 500 Euro aufwärts für einen Sicherheitsdienst jährlich zahlen sollten. FDP-Bezirksbeirat Gerd Schmid erklärte, dass der Sicherheitsdienst dort im vergangenen Jahr eingerichtet worden sei, seit dort in der Nähe auch die Flüchtlingsunterkünfte bezogen seien. „Es schürt Unmut und Ängste“, so Schmid. Bezirksbeirat Melih Göksu (Grüne) erklärte, dass er bei der Verwaltung nachgefragt habe. Die Stadt habe bei den Flüchtlingsunterkünften keinen Sicherheitsdienst beauftragt, weil sie es nicht für notwendig erachte. Bezirksvorsteher Ralf Bohlmann erklärte, er werde sich bei der Wohnbaugesellschaft erkundigen.

Das Thema treibt die Mieter um. Grund zum Nachhaken. Eine Sprecherin bestätigte auf Anfrage unserer Zeitung, den Einsatz des Sicherheitsdiensts im Sturmvogel-/Rohrdommelweg und nannte folgenden Grund: „Um die zahlreichen Vandalismusschäden einzudämmen und das Sicherheitsgefühl der Mieterschaft zu stärken, nachdem sich eine Vielzahl unbefugter Dritter in den schwer einsehbaren Tiefgaragenhallen aufgehalten und Mieter verschreckt hatten.“ In der Folge der diesjährigen Umstellung des EDV-Systems der GWG habe sich jedoch bedauerlicherweise zunächst unbemerkt der Fehlerteufel eingeschlichen, so dass die Kosten für die Objektbewachung irrtümlicherweise nicht bei allen Mieteinheiten ausgenommen wurden, erklärt die GWG weiter. „Wir bedauern diesen Umstand sehr.“

Die Beiträge seien tatsächlich hoch ausgefallen, so die GWG, da sich die Gesamtkosten von rund 73 000 Euro auf insgesamt 137 Einheiten verteilen. Die GWG betont nochmals, dass die Umlage der Kosten irrtümlich vorgenommen und zu spät bemerkt wurde. Die GWG habe inzwischen eine Hausmitteilung in den Gebäuden angebracht und auch den Mieterverein Stuttgart entsprechend informiert.

Ein paar Mieter haben sich in der Sache an den Stuttgarter Mieterverein gewandt, wie der Vorsitzende Rolf Gaßmann erklärte. „Es haben sich etwa zehn Betroffene bei uns gemeldet. Sie waren alle sehr empört über die hohen Zahlungsforderungen“, so Gaßmann. Auf den Einspruch des Mietervereins hin habe sich auch die Wohnungsgesellschaft bei ihm gemeldet. Sie hätten die Sache auf einen Computerfehler zurückgeführt und würden in diesem und im nächsten Jahr auf die Kosten für den Sicherheitsdienst verzichten, so Gaßmann. Außerdem, so der Mietervereins-Vorsitzende, sei die Wohnungsgesellschaft dabei, die Einsatzzeiten des Sicherheitsdienstes zu reduzieren. Die Kosten würden von der GWG-Gruppe übernommen. Die GWG teilte auf Anfrage unserer Zeitung weiter mit: Alle Mieter werden kurzfristig neue Abrechnungen erhalten und können sich bei Rückfragen an ihren Ansprechpartner vor Ort wenden. Die Gesamtkosten von rund 73 000 Euro trägt für das Jahr 2016 laut Mitteilung in vollem Umfang die GWG-Gruppe. Die Mieterschaft werde, so die Sprecherin, in der Folge nachträglich gänzlich von einer Kostenbeteiligung befreit. Obwohl die Umlage der Kosten, sofern mietverträglich vereinbart, rechtlich zulässig sei, so die GWG, werde die GWG weder für 2017 noch für 2018 die Kosten auf die Mieter umlegen. Für die Zukunft suche die GWG kostengünstigere, aber dennoch den Sicherheitsbedürfnissen der Mieter entsprechende Modelle.

Solch eine Umlagemöglichkeit sei umstritten, sagte hingegen Gaßmann. Die Rechtsprechung sei hierzu kompliziert, was zu Verwaltungskosten und Instandhaltung gehöre und was nicht und was der Mieter zu tragen habe. Es komme auf die Mietverträge und die Begründung an. Gaßmann kündigte ein Infoblatt an die betroffenen Haushalte an. Gaßmann empfahl, nicht ungeprüft solche Zahlungen zu leisten. Fälle solcher Art seien Ausnahmefälle, sagte der Mietervereins-Vorsitzende. Wenn es sich als Grund wie im Fall Neugereut um Vandalismus in einer Tiefgarage handele den man verhindern wolle, dann empfehle er ein abschließbares Rolltor.