Ein weißer Lamborghini steht mitten auf dem Gehweg. Für ältere Menschen mit einem Rollator, junge Fahrradfahrer oder Eltern mit einem Kinderwagen wird es hier sehr eng. Foto: oto: Sebastian Steegmüller - oto: Sebastian Steegmüller

Für eine junge Mutter, die häufig mit einem Kinderwagen unterwegs ist, sind die Zustände am Gablenberger Schmalzmarkt untragbar. „Immer wieder parken Autos vor dem Restaurant Vivaldi auf dem Gehweg. Er ist nicht mehr benutzbar, weil er völlig zugeparkt ist.“

Stuttgart-Ost Für eine junge Mutter, die häufig mit einem Kinderwagen unterwegs ist, sind die Zustände am Gablenberger Schmalzmarkt untragbar. „Immer wieder parken Autos vor dem Restaurant Vivaldi auf dem Gehweg. Er ist nicht mehr benutzbar, weil er völlig zugeparkt ist.“

Mitte Oktober hat sie sich deshalb mit einer „Gelben Karte“ an die Stadt gewandt. Mit ihrer Beschwerde ist sie offenbar nicht die Einzige, die sich über die Falschparker in der Neue Straße ärgert. „Die Park- und Verkehrssituation in Gablenberg ist der Verkehrsüberwachung bekannt“, heißt es nämlich in einem Antwortschreiben aus dem Rathaus. Dort spricht man von einer „hohen Beschwerdelage“. Daher werde in dem Bereich mehrmals in der Woche kontrolliert. Weil die Problematik nach wie vor besteht, werde die Überwachung auch weiterhin intensiv fortgeführt. Seit dem 2. Januar 2018 wurden im direkten Umfeld 540 Verwarnungen durch die Verkehrsüberwachung ausgestellt. 20 Euro werden für das Parken auf dem Gehweg fällig, 30 Euro falls eine Behinderung vorliegt. Handelt es sich um Wiederholungstäter, kann von der Regelgeldbuße abgewichen werden. Davon würde die Bußgeldstelle auch in Einzelfällen Gebrauch machen.

Kein Auto abgeschleppt

Den Strafzettel können die meisten Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abstellen, wohl verschmerzen. Meist handelt es sich um Besitzer von Luxuslimousinen und Sportwagen. Wirklich ärgern würden sich diese erst, wenn ihr Fahrzeug abgeschleppt würde. Doch wann greift die Verkehrsüberwachung zu diesem Mittel? „Hier stehen besonders sicherheitsrelevante Bereiche wie zum Beispiel Brandschutzzonen, Behindertenparkplätze, Halteverbote und Sperrflächen im Fokus. In den genannten Bereichen bedarf es nach ständiger Rechtsprechung keiner Behinderung, um eine Abschleppmaßnahme zu rechtfertigen“, sagt Stadtsprecherin Jasmin Bühler. Am Schmalzmarkt wäre das Abschleppen von falschgeparkten Autos aus verschiedenen Gründen also durchaus eine Option, in den vergangenen beiden Jahren wurde sie jedoch nie gezogen. „Die Fahrzeugführer befinden sich fast ausnahmslos direkt im Gebäude und kommen zum Fahrzeug hinzu, sobald die Verkehrsüberwachung tätig wird.“ Selbst wenn ein Abschleppdienst bereits vor Ort wäre, müsste dieser die Autos wieder vom Haken lassen. „Sofern der Fahrer während der Maßnahme beim Fahrzeug eintrifft, erhält er sein Fahrzeug sofort zurück, die Kosten muss er jedoch tragen.“

Beim Blick auf Lamborghinis, Ferraris und Co. wünscht sich mancher Anwohner, dass das Bußgeld einfach an das Gehalt angepasst wird. „Das sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor. Für Verkehrsverstöße sind im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog Geldbußen festgelegt“, sagt Bühler

Das Falschparken in der Neue Straße in den Griff zu bekommen, ist wohl ein schwieriges Unterfangen. Parkkrallen, wie sie in anderen Ländern zum Einsatz kommen, sind in Deutschland nicht zulässig. „Im Übrigen würde die Blockierung des Fahrzeugs den ordnungswidrigen Zustand nicht beseitigen, sondern verlängern“, merkt Bühler an.

Genervte Passanten behelfen sich immer wieder mit Flyern oder Zetteln, die sie hinter die Scheibenwischer der Autos klemmen. Eine Maßnahme, die für sich zunächst keine Straftat darstellt. „Nicht rechtmäßig wäre jedoch, das Fahrzeug dabei zu beschädigen, oder den Halter – falls bekannt – zu beschimpfen oder zu bedrohen“, so die Stadtsprecherin.

Eine weitere Möglichkeit wäre aus Sicht mancher Anwohner, Parkplätze auf dem Schmalzmarkt auszuweisen. Gerade in den Abendstunden ist er meist leer gefegt. Ein Vorschlag, den die Stadt ablehnt, denn im Rathaus wird das genaue Gegenteil angestrebt. „Der Schmalzmarkt dient mit Brunnen, Höhenversätzen und seiner zentralen Lage innerhalb der umgehenden Bebauung als typischer Marktplatz dem Aufenthalt der Bevölkerung“, sagt Bühler. „Die aktuellen städtischen Planungsüberlegungen für eine bauliche Umgestaltung haben zum Ziel, den Schmalzmarkt für diesen Zweck für die Allgemeinheit weiter aufzuwerten. Diesem grundsätzlichen Gedanken und damit der Zweckbestimmung dieser Fläche für urbanes Leben der Bevölkerung, steht eine abendliche Freigabe als Parkplatz aus städtebaulichen Gründen entgegen.“