Fellbach (red) - Nach drei Jahren hat die Stadt Fellbach die Gebühren für ihre öffentlichen Leistungen wieder einmal angehoben. Die neue Verwaltungsgebührensatzung und die neue Gebührenordnung ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Aktenauskünfte kosten nun zum Beispiel zwischen 14 und 50 Euro, die Befreiung von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen 27 bis 250 Euro, die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte 51 Euro, die Brandverhütungsschau 80 Euro und die Genehmigung einer Grundstücksentwässerungsanlage 70 bis 1000 Euro. Die Einnahmen aus den Verwaltungsgebühren hängen zwar entscheidend von den Fallzahlen ab. Der Erste Bürgermeister Günter Geyer rechnet aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit allerdings mit Mehreinnahmen von 7500 Euro in diesem Jahr und dann 15 000 Euro jährlich.

Wie Günter Geyer erläuterte, sind die Erhöhungen insbesondere auf die allgemeine Kostensteigerung bei den Personal- und Sachkosten zurückzuführen. Zudem könnten nun auch Versorgungsaufwendungen für Ruhestandsbeamte zu den Personalkosten hinzugerechnet werden.

Auf einen Punkt wies der Erste Bürgermeister besonders hin: Seit einigen Jahren bietet die Kappelbergstadt Trauungen unter freiem Himmel an einer Vielzahl von Orten an. Diese werden immer beliebter. 2015 nahmen 45 Brautpaare den Service in Anspruch, bislang wurde dafür ein Zuschlag von 180 Euro erhoben. Ein Betrag, der den tatsächlich hohen Vorbereitungsaufwand für solche Trauungen allerdings nicht deckt. Seit 1. Juli werden daher 215 Euro verlangt, ab 1. Januar 2017 werden es 250 Euro sein.