Pädagogische Fachkräfte sind gefragt. Um Personal für Kindertagesstätten zu finden und zu halten, schafft die Kappelbergstadt finanzielle Anreize. Foto: dpa Quelle: Unbekannt

Fellbach (red) - Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in den letzten Jahren hat zu einer großen Nachfrage nach pädagogischem Personal geführt. Um im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte bestehen zu können, hat die Kappelbergstadt 2013 ein Maßnahmenpaket zur Personalbindung in den städtischen Einrichtungen beschlossen. Nun stimmte der Gemeinderat einem weiteren Maßnahmenpakt zu. Es hat Mehrkosten in Höhe von knapp 150 000 Euro zur Folge.

Wie Erster Bürgermeister Günter Geyer erläuterte, seien die Vorschläge gerechtfertigt und notwendig, da die tariflichen Regelungen in einigen Punkten nicht mit der Entwicklung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen Schritt gehalten hätten. Die Vorschläge könnten helfen, pädagogisches Personal zu finden und vor allem auch zu halten.

So ist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) die Eingruppierung der Leitungen von Kindertageseinrichtungen abhängig von der Durchschnittsbelegung. Die Regelungen, wie diese berechnet wird, sind freilich sehr starr. So wird tarifrechtlich keine Unterscheidung zwischen Kindern unter drei Jahren und Kindern über drei Jahren vorgenommen. Auch werden Integrationskinder und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf nur einfach berücksichtigt. Allerdings werden bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg für Integrationskinder und Kinder unter drei Jahren wegen des höheren Betreuungsbedarfs jeweils zwei Plätze angerechnet. In einer solchen Kita werden damit weniger Kinder betreut als in anderen Einrichtungen.

Nach dem Tarifvertrag werden damit aber die Einrichtungsleitungen schlechter gestellt. In Fellbach sollen künftig Kinder unter drei Jahren, Integrationskinder und Kinder mit erhöhtem Förderbedarf übertariflich mit dem Faktor 2 angerechnet werden. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. September 2016 und betrifft aktuell vier Einrichtungsleitungen und zwei stellvertretende Einrichtungsleitungen. Die Kosten der Höhergruppierung belaufen sich auf 34 000 Euro jährlich.

Obwohl die Anforderungen an das pädagogische Personal in den Schülerbetreuungen, den Schülerhorten und den Ganztagsgrundschulen identisch zu denen in Kinderbetreuungseinrichtungen sind, haben die dort Beschäftigen nach dem TvöD keinen Anspruch auf Anwendung der Eingruppierungsmerkmale für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Auch hier legt die Stadt rückwirkend zum 1. September 2016 künftig die gleichen Eingruppierungsregelungen zugrunde, wie sie für das pädagogische Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen gelten.

Die übertariflichen Regelungen kosten den städtischen Haushalt rund 91 200 Euro zusätzlich pro Jahr.

Und besser gestellt als nach den Regelungen des TvöD vorgesehen werden schließlich auch Berufsanfänger in der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher. Sie werden in Fellbach gleichbehandelt wie Berufsanfänger, die die klassische vierjährige Ausbildung durchlaufen haben. Hier rechnet die Stadt mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 25 000 Euro.