In den Landschaftsschutzgebieten wie am Wangener Berg entstehen - meist ohne Erlaubnis der Ämter - große Gartenhäuser. Archiv Foto: Dietrich Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Mit Sorge betrachten die Bezirksbeiräte von Hedelfingen und Wangen die Bautätigkeiten am Wangener Berg. Immer wieder entstehen große Garten- und Wochenendhäuser illegalerweise. Denn sie sind im Landschaftsschutzgebiet verboten. „Die Personalsituation im Baurechtsamt erlaubt zurzeit nicht, im Außenbereich gegen illegal errichtete Baulichkeiten vorzugehen“, antwortete Bürgermeister Peter Pätzold auf eine Anfrage.

Hedelfingens Grünenbezirksbeirat Eberhard Schweizer registriert mit Argwohn die Entwicklungen am Wangener Berg. Gerade in den Wintermonaten, wenn die Blätter die Sicht nicht verdecken, fällt ihm und seinen Bezirksbeiratskollegen auf, dass sich die Gartengebiete am Wangener Berg immer stärker zu Freizeitgebieten mit mehr oder weniger großen Wochenendhäusern entwickeln. Wo einst Obst, Blumen und Gemüse angebaut wurden und Tiere sowie Wildpflanzen ein Refugium fanden, schießen Wochenendhäuser aus dem Boden, werden Hänge terrassiert und betonierte Parkplätze auf Grünflächen angelegt. Auch Wangens Bezirksvorsteherin Beate Dietrich und die Wangener Bezirksbeiräte diskutieren und melden immer wieder unerlaubte Eingriffe ins Landschaftsschutzgebiet. Das Ärgerliche für Gartenbesitzer, die seit Generationen ihr Grundstück am Wangener Berg pflegen: Wenn sie ihr Gartenhäuschen modernisieren wollen und vorschriftsmäßig eine Baugenehmigung einholen, werden ihnen Steine in den Weg gelegt. Jene, die nicht fragen und Vorschriften missachten, sitzen in neuen Gebäuden. Deswegen haben Hedelfingens Grüne eine Anfrage über die Ordnung der Flächen im Gewann „Unteres Rot“ in den Bezirksbeirat eingebracht, dem die Kollegen der anderen Fraktionen zustimmten.

Bezirksvorsteher Kai Freier las in der vergangenen Sitzung die Antwort des Umweltbürgermeisters vor. Demnach beginnt jenseits des Feldwegs des Bebauungsplans Hedelfinger Straße/ Unteres Rot das Landschaftsschutzgebiet. „Die angesprochenen Nutzung und Baulichkeiten entsprechen aber nicht dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes und sind ganz oder überwiegend illegal entstanden“, schreibt Pätzold. Damit bilden die Grundstücke am Wangener Berg keine Ausnahme. Die Landschaftsschutzgebiete in Stuttgart umfassen 6740 Hektar und damit etwa ein Drittel des gesamten Stadtgebiets. Untersuchungen ergaben: Hinsichtlich illegaler Bauten kommen fast die Hälfte auf circa 30 000 Flurstücken in Frage. Diese Verstöße zu verfolgen, kommt einer Sisyphusarbeit gleich. Als Projekt hat dies das Umweltamt vor wenigen Jahren im Rohracker Gebiet Burghalde versucht und Unruhe hervorgerufen. Zu Unrecht. „Denn die baurechtlichen Regelungen zur Umsetzung der Planungsziele sind mit der Darstellung des Flächennutzungsplans und der Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes vorhanden und ausreichend“, meint Pätzold. Die nicht genehmigten Nutzungen seien vermutlich aufgrund von Flächenknappheit auf privaten Grundstücken entstanden, so Pätzold.

Was gilt es zu tun? Die baurechtliche Ordnung im Sinn der vorhandenen Rechtsgrundlagen sei nur durch die Beseitigung der illegal errichteten Baulichkeiten zu erreichen. Dem konnten die Bezirksbeiräte ohne Widerspruch zustimmen. Den abschließenden Satz des Bürgermeisterbriefes quittierten sie dagegen nur mit kollektivem Kopfschütteln. „Allerdings erlaubt es die Personalsituation im Baurechtsamt zurzeit nicht, im Außenbereich gegen illegal errichtete Baulichkeiten vorzugehen“, schreibt Pätzold. Die Hoffnungen der Bezirksbeiräte ruhten darauf, dass in den aktuell laufenden Haushaltsberatungen entsprechende Personalstellen geschaffen werden. Noch scheinen diese aber nicht gesichert.