Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) hat in einer großen Wohnanlage Phosphate dem Trinkwasser beigemischt und dies als Betriebskosten von den Mietern abgerechnet. Eine Mieterin ging dagegen vor und erhielt vom Amtsgericht recht. Nach Hochrechnung der SWSG-Mieterinitiative sollen sich die zu unrecht bezahlten Kosten in der Wohnanlage auf 100 000 Euro summieren.

Eine Mieterin der SWSG-Wohnanlage im Lauchhau hat sich ihre Mietnebenkosten genau angeschaut. Dabei fielen ihr Kosten für die Trinkwasseraufbereitung auf. Nach Erkenntnissen der SWSG-Mieterinitiative setzt die SWSG dem Trinkwasser in der Wohnanlage Phosphate zu. Bei einem Gerichtstermin habe ein SWSG-Vertreter auf die Frage eines Richters erklärt, dass das Unternehmen in fünf weiteren Wohnanlagen das Trinkwasser dosieren würde. Die Mieterinitiative behauptet, dass das Mittel zugegeben wird, um die alten Wasserleitungen gegen Korrosion zu schützen. Der Einatz des Rostschutzmittels sei eine Instandhaltungsmaßnahme und dürfe nicht als Betriebskosten abgerechnet und vom Mieter verlangt werden.

Die SWSG argumentiert anders. „Nach unserer Ansicht verringert das Mittel den Kalkgehalt des Wassers, schont die Haushaltsgeräte der Mieter und verhindert so Kalkablagerungen. Dies ist einer der wesentlichen Gründe, warum wir das Mittel einsetzen und Kosten hierfür auch abrechnen“, erklärt SWSG-Pressesprecher Peter Schwab. Die SWSG beruft sich hierbei auf einen eigenen Sachverständigen sowie auf die Auskunft des Herstellers. Den Zusatz eines Dosiermittels empfehle sogar eine Deutsche Industrienorm. Wasser, das über 60 Grad Celsius erhitzt wird und einen mittleren Härtegrad aufweist - also die Eigenschaften, die im Lauchhau vorherrschen - sollte demnach mit einem Dosiermittel stabilisiert und enthärtet werden. Damit werden Stein-Ablagerungen in den Rohrleitungen verhindert und die Gefahr der Verkeimung reduziert.

Das Amtsgericht teilt diese Meinung nicht. Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten kam zum Ergebnis, dass die Trinkwasserqualität nicht verbessert werde und das Mittel damit rein dem Korrosionsschutz der Rohre diene. Schlussfolgerung des Gerichts: Damit sei es unzulässig, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen, so das Urteil. „Mieter der SWSG sollten solche Kosten bei den Nebenkostenabrechnungen ablehnen. Die SWSG ist veranlasst, die zu Unrecht von den Mietern in den vergangenen Jahren erhobenen Kosten an diese zurück zu erstatten“, sagt Rechtsbeistand Thomas Jung, der die Mieterin vertrat. Der Mieterverein hatte das Prozesskostenrisiko für ihr Mitglied übernommen. Denn das Urteil könne weitreichende Folgen haben, so Mietervereinsvorsitzender Rolf Gassmann.

Dies SWSG lässt gerade das Argument der Gutachterin, dass das Mittel im mittelharten Wasser bei heißen Temperaturen die entkalkende Wirkung verlöre, durch ein Sachverständigenbüro prüfen. Die SWSG behält sich vor, zum Berufungsgericht zu gehen. Unabhängig davon werden die Wasserleitung in der Wohnanlage Lauchhau in den kommenden Jahren modernisiert. Das Dossiermittel werde dann hinfällig.