Manfred Abt will das Grundstück mit einer Hecke einfrieden, um Müllablagerungen zu verhindern. Foto: Mathias Kuhn - Mathias Kuhn

Manfred Abt will eine Hecke aus heimischen Gehölzen um sein Grundstück unweit der Sieben Linden pflanzen. Das Umweltamt lehnt dies aus Landschaftschutzgründen ab. Nachbargrundstücke sind aber eingezäunt.

UhlbachDas Streuobstwiesengrundstück unweit der Sieben-Linden-Gaststätte liegt etwas versteckt vom Hauptweg zur Egelseer Heide, es offenbart einen herrlichen Blick in Richtung Schwäbische Alb und nach Rotenberg zugleich. „Bis vor Kurzem hatten meine Schwestern das Grundstück an einem Obstbauern aus Uhlbach verpachtet, der dort Kirschbäume gepflanzt hatte und eine gute Ernte einfuhr. Er ist jedoch verstorben“, erzählt Manfred Abt aus Uhlbach. Für seine Schwestern suchte er Nachfolgepächter und hatte auch einige Interessenten. Letztendlich wollte ein Ehepaar mit Kindern das Grundstück mit dem Panoramablick als Freizeitgarten nutzen. Vor dem Immobilienkauf baten die Esslinger den Uhlbacher, bei der Naturschutzbehörde nachzufragen, ob der Bau einer Geschirrhütte erlaubt sei. Dafür erhielten die Interessenten eine Genehmigung. „Hütten, die zur Bewirtschaftung der Grundstücke im Außenbereich notwendig sind, sind in einer bestimmten Größe – angepasst an die Grundstücksgröße, aber nur bis maximal 20 Kubikmeter umbauten Raums – erlaubnisfähig. Die Bauweise ist angepasst zur Landschaft durchzuführen, also mit gedeckte Farben, Naturmaterialien wie Holz“, bestätigt Hans-Wolf Zirkwitz, der Leiter des Umweltamts.

Landschaft- contra Artenschutz

Aber: Das Grundstück dürfe weder eingezäunt noch mit einer Hecke eingefriedet werden. Daraufhin nahm das Esslinger Ehepaar Abstand vom Kauf. Aus gutem Grund. Immer wieder wird Grünschnitt und anderer Müll in der Streuobstwiese abgelagert – ungefragt und unerlaubt. Was tun? Als passionierter Jäger und Naturschützer lehnt Abt Metall- oder Maschendrahtzäune ab, mit denen fast alle Nachbargrundstücke umgeben sind. „Wir wollten eine Hecke mit heimischen Gehölzen pflanzen, die vielen Tierarten einen Lebensraum bieten und auch etwas für den Klimaschutz bewirken“, sagt der Uhlbacher. Er greift damit eine groß angekündigte Initiative von Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn auf. Das Stadtoberhaupt hatte angekündigt, dass mehr Heckenstreifen auf städtischer Gemarkung angelegt würden. Kuhns Ziel: bis zu 35 Kilometer Hecken in der Stadt – aber eben nicht zwischen Egelseer Heide und den Sieben Linden.

„Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 20 Wein- und Obstbaulandschaft Württemberg und Götzenberg. Es ist deshalb eine Einfriedigung des Grundstückes durch Sperren jeder Art unzulässig“, berichtet Zirkwitz. Da die Landschaftsschutzgebietflächen in Anbetracht des Schutzzweckes in der Regel von Sperren in der Landschaft freizuhalten seien, werden diese durch die untere Naturschutzbehörde im Regelfall nicht zugelassen. Sperren seien neben Zäunen jeder Bauart auch Hecken, Spalieranlagen und sonstige Hindernisse, die das Betreten eines Grundstücks tatsächlich beschränken. Ausnahmen lägen nur vor, wenn eine Prägung als bereits durchweg parzelliertes „Stücklesgebiet“ gegeben sei. Bisher sei jedoch nur telefonisch angefragt und mündlich ein Zaun abgelehnt worden.

Abt verweist auf die Nachbargrundstücke. Sie sind überwiegend mit massiven, undurchdringlichen Metall- oder Lattenzäunen, gefährlichen Macheten oder dichten Thuja-Hecken für Mensch und Tier abgeschottet. „Eine im Frühjahr blühende Hecke aus Schlehen und anderen Rosengewächsen würde Insekten anlocken, im Herbst würden deren Früchte Vögeln und anderen Tieren Nahrung und im Winter ihnen Schutz bieten“, ärgert sich Abt über die Ablehnung. Nachdem die Interessenten abgesprungen sind, drohe nun, dass das Grundstück verwildere. Seine Schwestern und er können das Baumstückle altersbedingt nicht mehr so pflegen, hätten es aber gerne an die engagierte Familie aus Esslingen veräußert.