Die Fahranzeigetafeln erwecken Eindruck. Der Untertürkheimer Bezirksbeirat will eine Tafel finanzieren und aufstellen. Foto: Kuhn - Kuhn

Der Bezirksbeirat Untertürkheim möchte gerne mobile Tempoanzeiger kaufen. Doch die Stadt hat dafür hohe Auflagen gesetzt.

UntertürkheimGeschwindigkeitsanzeiger weisen Autofahrer entweder mit den gemessenen Werten oder mit einem lachenden oder einem missmutigen Gesicht auf das Tempo hin, das sie fahren. Die Tafeln scheinen Eindruck zu erwecken. Einige Bezirksbeiräte forderten den verstärkten Einsatz der Hingucker. Der städtischen Verkehrsüberwachung stehen nur zwei mobile Anlage für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung. Untertürkheims Bezirksbeiräte wollen deswegen eine Tafel aus dem Bezirksbeiratsbudget kaufen und auf eigene Faust aufhängen. Straßen, auf denen zu schnell gerast wird, kennen die Untertürkheimer: Die Kappelberg-/Fellbacher Straße sind ein Sorgenkind, die Wallmer-, Strümpfelbacher- und Barbarossastraße zählen zu den weiteren Aspiranten. Doch die Untertürkheimer werden ausgebremst. Nach der Antwort des Amts für öffentliche Ordnung konnten sie höchstens gute Mienen zum ungewöhnlichen Spiel machen „und sich weitere Schritte überlegen.“

In einer Antwort begrüßten Stuttgarts Verkehrsüberwacher das Ansinnen der Bürger zwar grundsätzlich, verhängten aber hohe Auflagen. Die Mitwirkung von Privatpersonen seien nur sehr eingeschränkt möglich. „In jedem Fall muss die Verantwortung für die Aufstellung mobiler Geschwindigkeitsanzeigetafeln in der Hand der Verwaltungsbehörde bleiben. Private Tafeln oder Warnschilder haben eine Appellfunktion, die in den Straßenverkehr eingreifen und nicht selbstständig an beliebigen Orten und über beliebige Zeit aufgestellt werden dürfen“, stellt das Ordnungsamt klar. So verpuffe die verkehrserzieherische Wirkung der Tafeln, wenn sie länger als zwei Wochen an einer Stelle hängen. Es käme zu einem Abstumpfungseffekt. Zudem seien stark frequentierte Vorbehaltsstraßen – wie die Kappelberg- oder Fellbacher Straße – nicht als Aufstellorte geeignet. „Sofern die Aufstellung der Tafeln von Mitgliedern des Bezirksbeirats erfolgt, haften diese in vollem Umfang“, warnen die Ordnungshüter. Damit nicht genug: Darüber hinaus ist eine jährliche Leitereinweisung für die jeweiligen Aufsteller zwingend erforderlich. Zudem hat der ehrenamtliche Monteur weitere Vorschriften zu beachten: Grundsätzlich ist eine Sondererlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, die Pläne der Standorte müssen dem Ordnungsamt und der Polizei abgestimmt sein. Die Tafeln dürfen nur in Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen aufgebaut werden. Im Nahbereich von Kurven, Kreuzungen und Fußgängerüberwegen ist die Aufstellung verboten, vor Anbringen an einen Masten ist die Windlast zu prüfen und der Standort muss spätestens alle zwei Wochen gewechselt werden.

Bei den Bezirksbeiräten riefen die „Spielregeln“ ungläubiges Kopfschütteln und kurzfristige Sprachlosigkeit hervor, um aus dem Unmut heraus nichts Unüberlegtes zu sagen. Nach einigen Sekunden fielen den Bezirksbeiräten aber einige Innenstadtstraßen ein, in denen diese Regeln offensichtlich nicht gelten. „Eine solche Antwort können wir uns nicht bieten lassen, in der kommenden Sitzung werden wir entsprechend darauf reagieren“, kamen die Bezirksbeiräte überein.