Foto: Mathias Kuhn (CZ) - Mathias Kuhn (CZ)

Die Erwartungen der Untertürkheimer in das Glücksspielgesetz sind enttäuscht. Die Betreiber der beiden Spielsalons im Untertürkheimer Bahnhof haben eine Ausnahmegenehmigung bis 2020 erhalten.

UntertürkheimViele Untertürkheimer hatten auf das Glücksspielgesetz des Landes gesetzt. Es trat im vergangenen Juli in Kraft. Erklärtes Ziel war es eigentlich, dem Wildwuchs der Spielsalons Einhalt zu gebieten. Auch Untertürkheims Bezirksbeiräte hofften, dass die Stadt etwas gegen die Spielhallen im Bereich des Untertürkheimer Bahnhofs unternehmen könnte. Denn die Gesetzeslage ist eigentlich eindeutig: Das Glücksspielgesetz schreibt einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen den Spielhallen vor. Zudem sind laut Gesetz keine Mehrfachspielhallen in einem Gebäude gestattet. Auch ein dritter Parameter trifft nach Meinung der Bezirksbeiräte auf die Spielstätten im Bahnhof zu: Im Umkreis von 500 Metern Luftlinie der Spielsalons dürfen keine Einrichtungen für Jugendliche und Kinder existieren. Die Bezirksbeiräte machten immer wieder darauf aufmerksam, dass die Passage durch den Bahnhof für viele Jugendliche, die die weiterbildenden Schulen im Lindenschulviertel besuchen, der reguläre Schulweg ist. Sie müssen an den Eingängen der Spielsalons vorbei.

Auch deswegen hofften sie, dass wenigstens eine der beiden Spielstätten geschlossen wird und haben im April angefragt, mit welchen Konsequenzen die Spielhallenbetreiber rechnen müssen. In der vergangenen Bezirksbeiratssitzung las Bezirksvorsteherin Dagmar Wenzel die Auskunft der Stadtverwaltung vor. Das Ordnungsamt habe auch die Anträge der Betreiber der Untertürkheimer Salons geprüft. Stadtweit gab es zum Stichtag im Juli vergangenen Jahres 121 Spielsalons. Nur zehn davon hatten kein Problem mit der Mindestabstandregelung. Das zog allerdings nicht automatisch den Entzug der Spielsalon-Genehmigung nach sich. Das Gesetz lässt Ausnahmeregelungen in Härtefallen zu. Fast alle Betreiber haben daher einen Antrag auf Härtefallregelung gestellt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamts hatten einen Berg voll Begründungen zu bearbeiten – und zwar so, dass das Ergebnis auch juristisch ausgefeilten Widersprüchen standhält. Die Konsequenz: Fast ausnahmslos erteilten sie zum 1. Juli zunächst eine Ausnahmegenehmigung.

Auch die Betreiber der Untertürkheimer Spielsalons erhielten damals eine Interimserlaubnis bis zum 30. Dezember 2017. Mittlerweile sei der Härtefallantrag der beiden Betreiber detailliert geprüft, zitierte Wenzel aus dem Antwortschreiben des Ordnungsamts. Beide Betreiber besitzen einen Pachtvertrag, der bis 30. November 2020 läuft. Laut Härtefallprüfung könnten die Räumlichkeiten im Bahnhof nicht anderweitig genutzt werden. Da die Spielsalons im Bahnhof bereits vor 2010 betrieben wurden, greife die Bestandsschutzregelung. Eine Schließung würde einen der beiden Betreiber wirtschaftlich schaden. „Aufgrund dieser Tatsache wurde beiden Betreibern eine Ausnahmegenehmigung bis zum Ende ihres Pachtvertrages am 30. November 2020 erteilt“, verkündete Wenzel.

Die Resignation war bei den Bezirksbeiräten sichtbar. Das viel gelobte Glücksspielgesetz hat sich für sie als Papiertiger erwiesen. Ein schwacher Trost ist für die Politiker, dass seit dem Inkrafttreten des Gesetzes stadtweit keine neuen Spielhallen geöffnet wurden. Die vage Hoffnung richtet sich nun auf den Zeitpunkt Ende November 2020. „Eigentlich dürfte dann nur noch maximal eine der beiden Spielstätten im Bahnhof betrieben werden“, verkündete Wenzel. So richtig daran glauben wollten die Bezirksbeiräte nicht.