Michael (links) und Alexander Marquardt gaben sich vor vier Jahren das „Ja-Wort“ zur eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Februar wollen sie zum zweiten Mal aufs Standesamt - um eine Ehe zu schließen. Foto: Marquardt Quelle: Unbekannt

Von Mathias Kuhn

Seit 1. Oktober dürfen auch gleichgeschlechtliche Paare einen Ehevertrag schließen. Bisher durften sie nur eine Lebenspartnerschaft eingehen. Diese kann nun in eine Ehe umgewandelt werden. „Upgrade“, meint Michael Marquardt aus Untertürkheim lachend. Sein Partner Alexander und er werden sich im Februar ein zweites Mal das Ja-Wort geben. Im Innenstadt-Standesamt wurden in der ersten Woche 18 „Homo-Ehen“ geschlossen.

Mittlerweile ist die Ehe für homosexuelle Paare in 20 Länder der Welt möglich - seit 1. Oktober auch in Deutschland. Nach jahrelangem Ringen haben die Parlamentarier noch vor der Bundestagswahl in einem Hauruck-Verfahren mit einem Gesetz den Weg für die so genannte Homo-Ehe frei gemacht. „Auch für mich ein sehr emotionaler Moment“, sagt CDU-Bundestagsabgeordneter Stefan Kaufmann, der für die Reform kämpfte. Am 1. Oktober trat das Gesetz in Kraft. In einigen Großstädten öffneten die Standesämter an diesem Sonntag. In Stuttgart blieben den gleich- und getrenntgeschlechtlichen Paaren die vier Werktage in der ersten Oktoberwoche. „Wir hatten etliche Anmeldungen“, berichtet Verena Rathgeb-Stein, die Leiterin des Stuttgarter Standesamts, vom Ansturm. 14 Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hatten, traten ein zweites Mal vor die Standesbeamtin. Zudem heirateten vier homosexuelle Paare erstmals.

„Das zeigt mir, dass es notwendig und richtig war, die rechtliche Gleichstellung vorzunehmen“, freut sich Kaufmann. Seit 1. Oktober sind hetero- und homosexuelle Ehen gleichgestellt. Neue eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es nicht mehr. Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist eigentlich eine Formalie. „Ein Upgrade“, wie Michael Marquardt sagt. Dennoch ist ihm und seinem Partner Alexander Marquardt die Änderung in eine Ehe wichtig. Für diese Gleichberechtigung haben die beiden FDP-Politiker gekämpft.„Der Unterschied zur Lebenspartnerschaft ist minimal. Es betrifft das Adoptionsrecht. Ab jetzt können auch gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam ein Kind adoptieren. Was bei uns aber keine Rolle spielt“, erklärt Michael Marquardt. Dennoch soll die Umwandlung von der Lebenspartnerschaft in die Ehe für die Untertürkheimer ein weiterer Festtag werden.

„Wir wollen am 22. Februar 2018, exakt vier Jahre, nachdem wir uns das Ja-Wort für die Lebenspartnerschaft gegeben haben, ein zweites Mal feierlich heiraten“, verrät der FDP-Bezirksbeirat.

Die Erfahrung, dass die in einer bestehenden Lebenspartnerschaft lebenden Paare, auf eine festliche Zeremonie Wert legen, hat auch Rathgeb-Stein gemacht. Uns liegt auch viel daran, dass selbst der formale Akt der Umwandlung der Lebenpartnerschaft in eine Ehe in einer würdigen Form begangen wird, sagt Rathgeb-Stein. Deswegen werde die Eheschließung in einem Trauraum vorgenommen. Zur Zeremonie gehört, dass jeder Partner ein zweites Mal das Ja-Wort gibt. „Wichtig ist, dass die Rechte und Pflichten, die die Paare damals bei der Schließung der Lebenspartnerschaften eingegangen sind, weiterhin und zwar seit dem Datum der Lebenspartnerschaft-Schließung gelten“, sagt Rathgeb-Stein. Deswegen hat es auch Kaufmann nicht eilig. „Mit meinem Mann Rolf lebe ich seit fast vier Jahren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir sind uns einig, dass wir auch die Umwandlung in die Ehe wollen. Einen Termin gibt es aber noch nicht.“

Gleiches Recht für Alle

Das Gesetz zur Öffnung der Ehe für Homosexuelle trat am 1. Oktober in Kraft. Es beinhaltet auch eine Änderung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paare. So konnte bislang nur ein Partner ein fremdes Kind adoptieren, erst anschließend war das für den Partner möglich. Künftig ist die gemeinsame Adoption als Eltern möglich.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können künftig nicht mehr eingegangen werden. Ab dem 2. Oktober (der 1. Oktober fiel auf einen Sonntag) kann nur noch geheiratet werden.

Keinen Unterschied zwischen homosexueller Lebenspartnerschaft und heterosexueller Ehe gab und gibt es bei der Unterhaltspflicht, beim Erb- und Steuerrecht sowie bei der Hinterbliebenenversorgung. Auch die Namensregelung ist gleich: Der eigene Familienname kann behalten oder der des Partners angenommen werden. Gleichstellung gibt es beim Ehegattensplitting. Eingetragene Lebenspartner können ihr Einkommen gemeinsam versteuern.