Vor zehn Jahren ein Test, seitdem bewährtes Angebot: Seit 2008 dürfen Gartenbesitzer ihr Grüngut im Wertstoffhof auf der Einödstraße abgeben. Foto: oto: Kuhn - oto: Kuhn

Nur noch bis Ende des Monats dürfen Bäume gefällt und Hecken gerodet werden. Grünschnitt fällt an. Seit zehn Jahren dürfen Gartenbesitzer Gartenabfälle auf den Wertstoffhof Einöd abgegeben werden.

HedelfingenDie Zeit drängt: Nur noch bis Ende des Monats dürfen Gartenbesitzer Bäume fällen und Hecken roden. Grünschnitt fällt in großen Mengen an. Wohin damit? Wer die Gartenabfälle verbrennt, macht sich strafbar. Schließlich bietet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) bessere Alternativen: Grüngutsammlung auf Abruf und seit zehn Jahren die Abgabe des Gartenschnitts in den Wertstoffhöfen wie jenem in der Einödstraße.

Gartenbesitzer juckt es in den Fingern. Jetzt wird’s Zeit, die Streuobstwiese oder das „Stückle“ auf das Frühjahr vorzubereiten. Auf der Wangener Höhe, in Uhlbach oder auch auf den Grundstücken vor dem Haus wird gesägt, geschnitten und gerodet. Aus gutem Grund: Nur noch bis Ende des Monats dürfen Bäume gefällt und umfangreiche Heckenschnittarbeiten durchgeführt werden. Danach beginnt die Vegetationsschutzzeit, die laut Bundesnaturschutzverordnung bis zum 30. September dauert. In diesem Zeitraum dürfen „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es im Gesetz. Vorausgesetzt, man zerstört dabei kein Vogelnest. Denn das Verbot dient in erster Linie dem Schutz der Vögel. Sie sollen im Frühjahr und Sommer ungestört brüten und Jungtiere aufziehen können.

Innerhalb von wenigen Wochen fällt viel Grüngut an: Stämme, Äste, Wurzeln und Zweige. Verbrennen ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz strikt verboten. Nach Paragraf 7 des Gesetzes aus dem Jahr 2012 gilt eine generelle Pflicht zur Verwertung von Abfällen. Diese Pflicht ist zu erfüllen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. „Eine Verwertung in den städtischen Kompost- oder Häckselanlagen ist generell möglich und wirtschaftlich zumutbar, sodass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen abweichend von der Verordnung grundsätzlich nicht zulässig ist“, heißt es.

Zumal die Landeshauptstadt Stuttgart ihren Bürgern mehrere Möglichkeiten anbietet. „Seit 2006 erfolgt in Stuttgart die Grüngutsammlung auf Abruf. Seit 2011 holen wir das Grüngut nicht nur im Herbst, sondern auch von März bis Mai bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ab“, sagt AWS-Sprecherin Annette Hasselwander. Die Sammlung erfolgt auf Bestellung. Das Grüngut wird dann innerhalb von drei bis vier Wochen abgeholt.

Wer seinen Abfall nicht so lange liegen lassen will, kann ihn zu den Abgabestellen des Garten-, Friedhofs- und Forstamt in Möhringen und Zuffenhausen bringen. Das Grüngut wird in Kleinmengen kostenlos angenommen, so Hasselwander. Vor zehn Jahren erkämpften sich die Bürger der Oberen Neckarvororte eine nahegelegene Möglichkeit. Seit 2008 haben sie die Chance, ihren Gartenabfall in den großen Containern auf dem Wertstoffhof in der Einödstraße zu kippen. Im Februar und im Herbst herrscht dort Hochbetrieb. Pro Anlieferung dürfen Stuttgarter Bürger bis zu zwei Kubikmeter an Grüngut abgeben. Auch dieser Service ist kostenlos. Die Annahmestelle in Hedelfingen hat sich bewährt. „Wir sind mit der Qualität der Anlieferungen zufrieden“, sagt die AWS-Sprecherin. 2016 wurden insgesamt 33 442 Tonnen Grüngut eingesammelt. Die größte Menge wurde in den Grüngutannahmestellen des Gartenamts erfasst.