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Nach dem Geständnis von Hussein K. im Freiburger Prozess um den Mord an einer Studentin haben Zeugen das Wort. Es geht um die Frage, ob Alkohol getrunken wurde. Für das Urteil kann dies entscheidend sein.

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um die Vergewaltigung und den Mord an einer Studentin in Freiburg haben Zeugen gegen den mutmaßlichen Täter Hussein K. ausgesagt. Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt nicht so betrunken gewesen sein, wie er selbst angegeben hatte. Hussein K. sei wenige Stunden vor der Tat nicht erkennbar betrunken gewesen, sagten mehrere Mitarbeiter und Besucher einer Bar beim dritten Prozesstag am Mittwoch. Der junge Flüchtling hatte sich in der als Treffpunkt von Homosexuellen bekannten Bar kurz vor dem Mord an einer 19 Jahre alten Studentin aufgehalten. Eine Besucherin berichtete, sie sei von dem jungen Mann bedrängt worden und habe sich bedroht gefühlt. Betrunken sei er nicht gewesen.

Hussein K. betrat, wie schon an den ersten beiden Prozesstagen, den Gerichtssaal schwer bewacht in Fuß- und Handfesseln. Er äußerte sich nicht, Zeugenaussagen standen am Mittwoch auf dem Programm.
Dem Angeklagten wird Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat am Montag zugegeben, im vergangenen Oktober die 19-Jährige überfallen, gewürgt, vergewaltigt und in den Fluss Dreisam gelegt zu haben. Dort ertrank sie. Er gab an, zur Tatzeit betrunken und bekifft gewesen zu sein. Dies könnte für die Frage von Bedeutung sein, ob Hussein K. vermindert schuldfähig ist. Das wirkt sich in der Regel strafmildernd aus.

Frage nach dem Alkoholpegel des Täters spielt wichtige Rolle

„Die Frage, ob der Angeklagte zur Tatzeit berauscht war, spielt in einem Strafprozess immer eine zentrale Rolle“, sagte der Pflichtverteidiger des Angeklagten, Sebastian Glathe. Bei seinem Geständnis am Montag hatte Hussein K. gesagt, er habe vor dem Besuch der Bar mit Freunden zwei Flaschen Wodka und später allein Bier und Wein getrunken. Zudem habe er mehrere Joints geraucht.

„Wenn er betrunken gewesen wäre, hätte ich es gemerkt“, sagte dagegen am Mittwoch der Barkeeper. Seine Kollegen äußerten sich ähnlich. In der Bar habe der Mann, der alleine unterwegs war und sichtbar Kontakt gesucht habe, lediglich zwei kleine Bier getrunken. „Harte Spirituosen“ habe er nicht konsumiert. Dies bestätigten nahezu alle Zeugen, sagte Oberstaatsanwalt Eckart Berger. Sie widerlegten damit die Aussagen des Angeklagten.

Eine Besucherin sagte, Hussein K. habe sie und ihre Begleiterin in der Bar bedrängt. „Er hat uns die ganze Zeit angestarrt und kam dann sehr nahe. Er war unglaublich aufdringlich und penetrant.“ Gesprochen habe er in deutscher Sprache mit ihr. Auf ihre Worte, er solle sie in Ruhe lassen, habe er nicht reagiert.

Nach dem Bar- und einem Discobesuch war Hussein K. eigenen Angaben zufolge mit der Straßenbahn in die Nähe des späteren Tatorts gefahren. Er stahl ein Fahrrad, stürzte, weil er zu betrunken gewesen sei, und schob es. Dann sei ihm das Mädchen zufällig auf dem Rad begegnet. Auch zuvor in der Straßenbahn habe er Frauen belästigt, hatte der Staatsanwalt bei der Verlesung der Anklage betont.

In dem Prozess sollen weitere Zeugen sowie zehn Sachverständige gehört werden - unter anderem zur Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Er selbst hatte behauptet, zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen zu sein. Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche gab er jedoch zu, gelogen zu haben und älter zu sein.

Alter muss geklärt werden

Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre alt. Zwei Gutachten sollen dies im Laufe des Prozesses untermauern. Sie werden dem Plan zufolge im Oktober erörtert. Davon ist laut Gericht abhängig, ob für Hussein K. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Dies kann große Folgen für das Strafmaß haben, das ihn erwartet. Ein Urteil könnte im Dezember fallen.
Hussein K. war 2015 ohne Papiere nach Deutschland gekommen. Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden und kurze Zeit später untergetaucht. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass er zuvor im Iran eine Zwölfjährige vergewaltigt hat. Nächster Verhandlungstag mit weiteren Zeugenaussagen ist am 28. September.