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Stuttgart (dpa/lsw) - Gemeinnützige Einrichtungen in Baden-Württemberg profitieren proportional weniger von den Geldern, die Beschuldigte in Gerichtsverfahren zahlen müssen. 2016 flossen laut Justizministerium 11,5 Millionen Euro an einen guten Zweck. 4,4 Millionen gingen an die Staatskasse. Der Anteil, der etwa Behindertenhilfen, Menschenrechtsorganisationen oder dem Tierschutz zugute kommt, nimmt seit Jahren ab. Gingen sozialen Einrichtungen 2002 noch 86 Prozent aller Geldauflagen zu, waren es in 2016 nur noch 72 Prozent. Zu den Gründen für den Rückgang konnte ein Ministeriumssprecher keine Angaben machen.

Richter und Staatsanwälte dürfen immer dann Geld vergeben, wenn ein Strafverfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt wird. Sie entscheiden laut Ministerium darüber, ob die Summe an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse geht.