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Der Verwaltungsgerichtshof hat sich gegen ein Wildtierverbot bei den Auftritten des Circus Krone in Ulm im kommenden April entschieden. Die Stadt hatte zuvor Beschwerde eingelegt.

Ulm (dpa/lsw)Der Circus Krone darf im kommenden Jahr mit einer Wildtiernummer in Ulm auftreten. Der erste Senat habe eine Beschwerde der Stadt in zweiter Instanz zurückgewiesen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Donnerstag. Der Beschluss sei nicht anfechtbar. Dem Auftritt des Zirkusses im April 2020 auf einem städtischen Festplatz in Ulm stehe daher nichts entgegen. Zuvor hatten unter anderem die «Schwäbische Zeitung» und die «Südwestpresse» berichtet. Der Zirkus hatte gegen ein Wildtierverbot in der Stadt geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht bekommen. Die Richter dort argumentierten, dass das Verbot ein Eingriff in die Berufsausübung der Zirkusbetriebe sei. Dagegen legte die Stadt Beschwerde beim VGH ein.

«Für die Stadt Ulm besteht nun Rechtsklarheit», sagte der Erste Bürgermeister Martin Bendel laut einer Mitteilung der Stadt. «Wir respektieren selbstverständlich die Gerichtsentscheidung und werden Circus Krone den Platz für das geplante Gastspiel zur Verfügung stellen.» Die Stadt bedauere jedoch, dass die kommunale Widmungshoheit für öffentliche Einrichtungen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um Vorführungen von Wildtieren zu verbieten.

Grundsätzlich vom Tisch sei das Wildtierverbot damit aber nicht, sagte eine Sprecherin der Stadt weiter. «Das Urteil des VGH ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache, die wird weiter vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen verhandelt werden.» Damit bleibe auch das Wildtierverbot in Ulm so lange bestehen, bis dazu eine Entscheidung vorliege. «Je nachdem, wie diese ausfällt, wird die Stadt über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.»