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Das Polizeigesetz stattet Ermittler mit Befugnissen auch zum Einsatz von sogenannten Staatstrojanern aus. Dagegen gibt es jetzt eine Verfassungsbeschwerde.

Karlsruhe (dpa/lsw)Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung zu sogenannten Staatstrojanern im baden-württembergischen Polizeigesetz eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang. Die GFF kritisiert die seit dem vergangenen Jahr geltende Möglichkeit zum Einsatz von Staatstrojanern, die Sicherheitslücken in Computernetzwerken nutzen. Die Polizei in Baden-Württemberg dürfe Sicherheitslücken für die Überwachung mit Cyber-Angriffen ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden. Zu den Beschwerdeführern gehört auch der Chaos Computer Club Stuttgart.

Die Beschwerdeführer beziehen sich auf Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 zur Würde des Menschen. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermögliche es, in informationstechnische Systeme einzudringen und die Kommunikation abzufangen und zu überwachen, bevor sie verschlüsselt und verschickt werde. Dadurch werde die Vertraulichkeit vollständig aufgehoben, kritisieren die Beschwerdeführer.

Auch Sicht des Stuttgarter Innenministeriums ist der Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten ein wichtiger Baustein im Kampf gegen terroristische Bedrohungen und schwerste Straftaten. «Dabei war uns die verfassungsrechtliche Bedeutung dieser Befugnis stets bewusst», teilte ein Sprecher mit. Bei der Ausgestaltung der Regelung seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung zum Bundeskriminalamtsgesetz von 2016 berücksichtigt worden.