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Stuttgart/Berlin (dpa) - Die Gewerkschaft Verdi hat das Land Baden-Württemberg für eine Gesetzesänderung zum Dienstrad-Leasing kritisiert. Beamte und Richter können dort künftig im Rahmen einer sogenannten Entgeltumwandlung vom Land geleaste Diensträder auch privat nutzen. Hier müsse der Arbeitnehmer die Kosten für Anschaffung und Unterhalt tragen, teilte ein Verdi-Sprecher mit. Dies solle durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit „versüßt“ werden. Zudem seien geringere Rentenansprüche die Folge. Darum lehne man dieses „Steuersparmodell mit Leasingfahrrädern“ ab, hieß es.
„Wenn (...) ein öffentlicher Arbeitgeber, beispielsweise ein Bundesland, umweltfreundlich sein will, dann kann er ganz ohne Entgeltumwandlung Dienstfahrräder erwerben und den Arbeitnehmern zu den gleichen Konditionen wie Dienstautos zur privaten Mitnutzung zur Verfügung stellen“, betonte der Verdi-Sprecher. Gegen Dienstfahrräder an sich hätten Gewerkschaften nämlich gar nichts.
Während immer mehr Unternehmen hierzulande Mitarbeitern das Leasing von Dienstfahrrädern anbieten, schauen Beschäftigte im öffentlichen Dienst oft in die Röhre. Grund dafür sind Tarifverträge, die eine sogenannte Entgeltumwandlung für das Leasing nicht erlauben. Dabei werden die Leasing-Raten vom Bruttogehalt abgezogen. So sinkt das zu versteuerende Einkommen. Dieses Modell ist beim Dienstrad-Leasing weit verbreitet.
Der Stuttgarter Landtag hatte am Mittwoch eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen, dass Beamten und Richtern die Möglichkeit des Dienstrad-Leasings über eine Entgeltumwandlung gibt.