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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Grünen im Landtag pochen auf ein Wahlrecht für Menschen mit gesetzlicher Betreuung. Tausende Menschen im Südwesten seien wegen dieser rechtlichen Vertretung bei Fragen der Gesundheit, des Vermögens und des Aufenthalts von ihrem staatsbürgerlichen Recht ausgeschlossen, sagte der Abgeordnete Thomas Poreski der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Sie dürften am 24. September nicht zur Bundestagswahl gehen. Im Jahr 2013 waren nach einer Studie des Bundessozialministeriums zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg mehr als 6100 Menschen betroffen. Landeswahlleiterin Christiane Friedrich sagte dazu: „Es mögen darunter auch Leute sein, die intellektuell in der Lage sind, eigenständig Wahlentscheidnungen zu treffen.“
Grünen-Politiker Poreski betonte: „Wir müssen von der Pauschalvermutung wegkommen, dass jemand unmündig und nicht einsichtsfähig ist, weil er in dieser von ihm selbst gewählten Form unterstützt wird.“ Als Beispiele nannte er psychisch Kranke wie manisch-depressive und geistig behinderte Menschen, denen das aktive und passive Wahlrecht im Land, Bund und bei der Europawahl verwehrt werde. Jeder könne in eine Lebenslage kommen, in der er sich für eine solche Hilfe entscheide.
Über einen von der Grünen-Fraktion in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zur „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht“ werde in dieser Wahlperiode nicht mehr abgestimmt, bedauerte Poreski. Wenn die Grünen nach der Wahl in Koalitionsverhandlungen stünden, werde dieses Thema wieder auf die Tagesordnung kommen.