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Darf ein Unternehmen für seine Fleischwaren und Fertiggerichte die Bezeichnungen «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verwenden?

Stuttgart (dpa/lsw)Ob ein Unternehmen für seine Fleischwaren und Fertiggerichte die Bezeichnungen «Hohenloher Landschwein» und «Hohenloher Weiderind» verwenden darf, darüber muss das Oberlandesgericht Stuttgart entscheiden. Am Donnerstag (10.15 Uhr) beginnt das Berufungsverfahren in einem Markenrechtsstreit. Geklagt hatte die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall, die gleichnamige Marken verkauft. Nach deren Auffassung entsprächen die Produkte eines fleischverarbeitenden Unternehmens nicht den Richtlinien der Vereinigung. «Es muss drin sein, was draufsteht», sagte Rudolf Bühler, Gründer der Erzeugergemeinschaft.

Das Landgericht Stuttgart hatte zuvor die Anträge der Erzeugergemeinschaft zurückgewiesen. Diese legte Berufung ein.